- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Urteile 2023
- Urteile 2021
- Urteile 2020
- Urteile 2019
- Urteile 2018
- Urteile 2017
- Urteile 2016
- Urteile 2015
- Urteile 2014
- Urteile 2013
- Urteile 2012
- Urteile 2011
- Urteile 2010
- Urteile 2009
- Urteile 2008
- Urteile 2007
- Urteile 2006
- Urteile 2005
- Urteile 2004
- Urteile 2003
- Urteile 2002
- Urteile 2001
- Urteile 2000
- Urteile 1999
- Urteile 1998
- Urteile 1997
- Urteile 1996
- Urteile 1995
- Urteile 1994
- Urteile 1993
- Urteile 1992
- Urteile 1991
- Urteile bis 1990
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Gender Lifetime Earnings Gap

02.10.2020. Im Laufe ihres Erwerbslebens verdienen Frauen nur halb so viel wie Männer. Das ergab eine Studie der Bertelsmann Stiftung. Besonders in Westdeutschland war die Differenz zwischen Mann und Frau besonders hoch. Doch die größte Kluft klafft zwischen Müttern und Vätern.
In Westdeutschland erwerben Männer innerhalb ihres Lebens durchschnittlich rund 1,5 Millionen EUR. Frauen dagegen erwirtschaften nur ein durchschnittliches Lebenserwerbeinkommen von etwa 830.000 EUR. In Ostdeutschland sind die Unterschiede geringer, dennoch verdienen Frauen mit im Durchschnitt 660.000 EUR noch deutlich weniger als Männer mit etwa 1,1 Millionen EUR.
Dieser Unterschied im erwarteten Lebenserwerbseinkommen nennt sich "Gender Lifetime Earnings Gap" und er beträgt für die jüngsten Jahrgänge (also die heute Mitte 30-Jährigen) in Westdeutschland 45 Prozent und in Ostdeutschland 40 Prozent.
Auch bei gleichqualifizierten Männern und Frauen besteht dieser Unterschied, wenn er auch mit den Generationen abnimmt: Eine im Jahr 1974 geborene Frau mit hoher Qualifikation verdient im Schnitt nur so viel Erwerbseinkommen wie ein geringqualifizierter Mann. Dagegen verdienen jüngere Akademikerinnen verglichen mit Männern mehr, aber immer noch nur soviel wie ein mittelqualifizierter Mann.
Laut der Studie ist ein zentraler Punkt für den "Gender Lifetime Earnings Gap" die Auswirkung von Kindern. Während kinderlose Frauen zu den Männern aufschließen, liegen Mütter besonders stark im Vergleich zurück.
Kinderlose Frauen, die heute Mitte 30 sind, verdienen in Westdeutschland etwa 13 Prozent, in Ostdeutschland etwa drei Prozent weniger als Männer. Dagegen kommen Mütter voraussichtlich nur auf ein Lebenserwerbseinkommen von 580.000 EUR in Westdeutschland bzw. 570.000 EUR in Westdeutschland. Damit liegt ihr Einkommen rund 62 bzw. 48 Prozent geringer als das von Männern. Dagegen wirkt sich eine Vaterschaft auf das Einkommen des Vater kaum aus.
„Die Unterschiede in den Lebenserwerbseinkommen zeigen, dass in Deutschland Chancen und Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zwischen Männern und Frauen sehr ungleich verteilt sind. Dabei haben insbesondere Mütter das Nachsehen“, so Manuela Barišić, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung.
Die Studie zeige, dass dies auf die vermehrte Teilzeitbeschäftigung von Frauen zurückzuführen sei. Während Teilzeit für Frauen im Erwerbsalter zwischen 30 und 50 Jahren die dominante Erwerbsform ist, arbeiten Männer im gleichen Zeitraum mehrheitlich in Vollzeit.
Frau Barišić mahnt außerdem an, dass „die derzeit geltende Messgröße, der Gender Pay Gap, verschleiert, wie groß die Kluft zwischen Männern und Frauen beim Einkommen tatsächlich ist“.
Die Studie wurde von einem Forschungsteam vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und der Freien Universität Berlin durchgeführt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bertelsmann Stiftung, Die große Kluft: Frauen verdienen im Leben nur halb so viel wie Männer, Pressemitteilung vom 17.03.2020
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Erlaubte Benachteiligungen
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Rechte Betroffener
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Geschlecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
- Handbuch Arbeitsrecht: Mutterschutz
- Arbeitsrecht aktuell: 21/017 Geplante EU-Richtlinie für Lohngleichheit
- Arbeitsrecht aktuell: 20/097 Lebenseinkommen von Ausgebildeten und Hochschulabsolventen
- Arbeitsrecht aktuell: 17/292 Frauenförderung durch Kölner Autohaus
- Arbeitsrecht aktuell: 15/085 Gesetz zur Frauenquote in Aufsichtsräten verabschiedet
- Arbeitsrecht aktuell: 14/369 Entschädigung für Lohndiskriminierung von Frauen
- Arbeitsrecht aktuell: 14/330 Diskriminierung von Frauen bei der Bewerbung
- Arbeitsrecht aktuell: 13/076 Diskriminierung von Frauen beim Gehalt
- Arbeitsrecht aktuell: 12/319 Bundesrat legt Gesetzentwurf für Frauenquote vor
- Arbeitsrecht aktuell: 11/127 Frauendiskriminierung: Geldentschädigung im Berliner Sony-Fall
- Arbeitsrecht aktuell: 11/036 Frauenquote im Management
- Arbeitsrecht aktuell: 08/019 Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU
Letzte Überarbeitung: 16. November 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
![]() |
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
![]() |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
![]() |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2025:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de