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Recht auf Arbeit im Homeoffice?

17.05.2021. Von zu Hause aus zu arbeiten, kann für Arbeitnehmer einige Vorteile bringen und ist daher von manchen Arbeitnehmern erwünscht. Aufgrund der Corona-Krise ist dies auch für viele Beschäftigte im Moment die Realität, jedoch besteht für eine Zeit nach Corona keine gesetzliche Regelung. Daher wird im Moment ein möglicher Anspruch auf Homeoffice heiß diskutiert.
Nach aktueller Rechtslage besteht kein Anspruch der Arbeitnehmer auf Arbeit aus dem Homeoffice. Umgekehrt können - abgesehen von Sonderregelungen während der Corona-Krise - auch Arbeitgeber nicht einseitig vom Arbeitnehmer verlangen, aus dem Homeoffice zu arbeiten, soweit keine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung oder eine Betriebsvereinbarung dies vorsieht.
Im Oktober letzten Jahres stellte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seinen Vorschlag für einen Anspruch auf Homeoffice für 24 Tage im Jahr vor, zog diesen jedoch aufgrund von Kritik vom Koalitionspartner CDU/CSU und aus der Wirtschaft wieder zurück.
Stattdessen schlägt Heil eine Erörterungspflicht des Arbeitgebers vor. Ende November legte er dafür einen Entwurf für ein Gesetz zur mobilen Arbeit vor. Dieser sieht vor, dass ein Arbeitgeber auf Wunsch eines Arbeitgebers die Möglichkeit der mobilen Arbeit erörtert. Können sich die Parteien nicht einigen, muss der Arbeitgeber seine Ablehnung schriftlich und begründet dem Arbeitnehmer erklären.
Erklärt der Arbeitgeber dagegen binnen zwei Monaten keine Ablehnung, soll er an den Wunsch des Arbeitgebers gebunden sein, sodass dieser aus dem Homeoffice arbeiten darf. Dies soll jedoch nur begrenzt für sechs Monate gelten.
Arbeitet der Arbeitnehmer im Homeoffice, muss der Arbeitnehmer nach dem Entwurfs für eine effektive Arbeitszeitaufzeichnung sorgen, um eine Einhaltung der Höchstarbeitszeit und der Mindestruhzeiten sicherzustellen.
Auch die Fraktion der FDP fordert eine Erörterungspflicht für das Homeoffice. Zudem sei eine Reform des Arbeitsrecht notwendig, um einen modernen Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten zu schaffen. Einen Anspruch auf Homeoffice lehnt die Fraktion dagegen ab, da nicht jede Tätigkeit außerhalb des Arbeitsplatzes ausgeführt werden könne und auch sonstige betriebliche Belange gegen eine Arbeit aus dem Homeoffice sprechen kann. Mit einer Erörterungspflicht könnten jedoch gerade diese Belange miteinander abgewogen werden.
Die Fraktion der Linken fordern dagegen einen Anspruch auf Homeoffice. Dieser soll jedoch nur als Ergänzung zum bestehenden Arbeitsplatz im Betrieb ausgeübt werden und nur einen Teil der Arbeitszeit umfassen. Zudem dürfe das Homeoffice nur auf freiwilliger Basis der Arbeitnehmer erfolgen, die jederzeit zu ihrem betrieblichen Arbeitsplatz zurückkehren dürfen. Zudem fordert die Linke Regelungen für die Arbeitszeit und den Datenschutz.
Auch die Fraktion der Grünen spricht sich für einen Anspruch auf Homeoffice aus, welches als Ergänzung zum festen Arbeitsplatz stehen soll. Zudem soll der Arbeitgeber aus wichtigen und nachvollziehbaren Gründen der Arbeit aus dem Homeoffice widersprechen können.
Insgesamt trafen die Vorschläge auf unterschiedliches Feedback. Während der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Zentralverband Deutsches Handwerk den Anspruch auf Homeoffice kritisierten, stoß dieser beim Deutschen Gewerkschaftsbund auf Resonanz.
Unterstützt wurde ein möglicher Anspruch auch von dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut und von dem Institut für Arbeits- und Sozialrecht jeweils der Hans-Böckler-Stiftung.
Der Vorschlag der FDP wurde dagegen vom Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht gelobt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Entwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit (Mobile Arbeit-Gesetz – MAG), Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, vom 26.11.2020
- Deutscher Bundestag: Experten uneins über Rechtsanspruch auf Homeoffice
- Arbeitswelt Portal: Chancen und Herausforderungen des Home-Office
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Arbeitszeitrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Coronavirus und Arbeitsrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Datenschutz im Arbeitsrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Home-Office
- Handbuch Arbeitsrecht: Überstunden, Mehrarbeit
- Arbeitsrecht aktuell: 21/020 Corona-Testpflicht in Unternehmen
- Arbeitsrecht aktuell: 19/013 Keine einseitige Weisung, im Home-Office zu arbeiten
Letzte Überarbeitung: 2. Juni 2021
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