Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2013
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Tipps und Tricks
   Handbuch Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:



Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 11/216 Kündigungsschutzklage Berlin: Arbeitsgericht großzügig bei Klagefristversäumung




Versäumt der Anwalt die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage, ist das Anwaltsverschulden dem Arbeitnehmer nicht zuzurechnen

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

Läuft die Klagefrist auch bei anwaltlicher Hilfe?

05.11.2011. Arbeitnehmer können sich gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren, müssen dann aber spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage eingereicht haben (§ 7 Kündigungsschutzgesetz - KSchG). Nach Ablauf der Klagefrist gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 4 Satz 1 KSchG in Verb. mit § 7 KSchG).

Eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer die Fristversäumung nicht verschuldet hat. Hat er einen Anwalt beauftragt und hat der Anwalt die Klagefrist verbummelt, muss sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) der Arbeitnehmer das Verschulden seines Anwalts zurechnen lassen. Dieser Rechtssprechung des BAG hat vor kurzem das Arbeitsgericht Berlin widersprochen (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11).

Kündigungsschutzklage nach Versäumung der Klagefrist - was tun, wenn der Anwalt patzt?

Ist die Frist für die Kündigungsschutzklage abgelaufen, bleibt als Ausweg § 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG. Er sieht eine nachträgliche Zulassung der Klage vor, wenn der Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm zuzumutenden Sorgfalt an der Fristeinhaltung gehindert war. Allerdings steht das BAG seit 2008 auf dem Standpunkt, dass das Verschulden eines vom Arbeitnehmer beauftragten Anwalts oder Gewerkschaftssekretärs dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist (BAG, Urteil vom 11.12.2008, 2 AZR 472/08, BAG, Urteil vom 28.05.2009, 2 AZR 548/08).

Soll heißen: Auch wenn der Arbeitnehmer alles richtig macht und innerhalb der Dreiwochenfrist zum Anwalt geht, verliert er trotzdem sein Klagerecht, wenn der Anwalt die Frist "verbaselt". Begründet wird das mit § 85 Abs.2 Zivilprozessordnung (ZPO), wonach das Verschulden eines Bevollmächtigten dem Verschulden der Prozesspartei gleichsteht.

Allerdings ist § 85 Abs.2 ZPO auf den Fall zugeschnitten, dass ein Prozess überhaupt einmal in Gang gesetzt ist, was bei der Versäumung der Frist für die Kündigungsschutzklage nicht der Fall ist. Hier hakt das Arbeitsgericht Berlin ein und widerspricht dem BAG (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11).

Arbeitsgericht Berlin: Versäumt der Anwalt die Frist für die Kündigungsschutzklage, kann der Arbeitnehmer nachträgliche Klagezulassung verlangen

In dem vom Arbeitsgericht Berlin entschiedenen Fall ging eine Altenpflegerin innerhalb der Dreiwochenfrist mit der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung zu einem 77jährigen Anwalt, der die Kündigung entgegennahm. Der Anwalt erlitt jedoch wenige Tage später einen Schlaganfall und konnte krankheitsbedingt nicht mehr alles korrekt in die Wege leiten. Nach Ablauf der Frist reichte ein anderer Anwalt der Kanzlei Kündigungsschutzklage ein und beantragte deren nachträgliche Zulassung.

Das Arbeitsgericht Berlin ließ die Klage zu. Nach seiner Meinung ist § 85 Abs.2 ZPO auf den Fall der schuldhaft versäumten Klagefrist nicht anzuwenden. Denn anders als bei einer vom Anwalt versäumten Berufungsfrist hat sich im Fall einer verspäteten Kündigungsschutzklage noch kein Gericht mit dem Fall befasst. Das unterscheidet nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin das Verschulden eines Rechtsanwalts im Prozess von dem Fall, dass der Anwalt die Klagefrist versäumt. Ergänzend meinte das Gericht auch, dass ein Verschulden der Anwaltskanzlei letztlich nicht vorgelegen habe.

Fazit: Dem Arbeitsgericht Berlin ist zuzustimmen. Das "große" BAG wird sich von den guten Argumenten des "kleinen" Arbeitsgerichts Berlin aber kaum von seiner Meinung abbringen lassen. Auch künftig wird daher der Vorteil der Einschaltung einer Anwaltskanzlei mit dem Risiko verbunden sein, dass der Rechtsanwalt die Frist für die Kündigungsschutzklage versäumt. Arbeitnehmer sollten dieses Risiko möglichst gering halten, indem sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne:

RA Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei Berlin

Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-Mail: berlin@hensche.de

Sie möchten regelmäßig die neuesten Fachartikel unserer Kanzlei zum Arbeitsrecht, Informationen zu Gesetzesänderungen und zu aktuellen Gerichtsurteilen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter Arbeitsrecht!


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 24. April 2013

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Köln, 16.05.2013
Arbeitszeit:

Betriebsübliche Arbeitszeit muss eingehalten werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2013, 10 AZR 325/12

Berlin, 14.05.2013
Urlaubsrecht:

Verzicht auf Urlaubsabgeltung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2013, 9 AZR 844/11

Stuttgart, 30.04.2013
Kündigung und Religion:

Kündigung nach Kirchenaustritt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2013, 2 AZR 579/12

Hamburg, 29.04.2013
Bewerberdiskriminierung:

Beweislast für Diskriminierung bei der Einstellung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2013, 8 AZR 287/08 (Meister)

Stuttgart, 24.04.2013
Betriebsrenten:

Keine Erhöhung von Betriebsrenten bei gespaltener Rentenformel

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.2013, 3 AZR 475/11

Stuttgart, 24.04.2013
Kündigungsschutz:

Kündigungsschutzklage ohne Kündigungsschutzprozess

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 20.02.2013, 4 Sa 93/12

Stuttgart, 23.04.2013
Arbeitsvertragsklausel:

Freiwilligkeitsvorbehalt beim Weihnachtsgeld

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2013, 10 AZR 177/12

Berlin, 11.04.2013
Sozialplanabfindung:

Abfindung für "rentennahe" Arbeitnehmer und Europarecht

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2013, 1 AZR 813/11

Berlin, 21.03.2013
Lohndiskriminierung:

Diskriminierung von Frauen beim Gehalt

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 28.02.2013, C-427/11 (Kenny)

Nürnberg, 19.03.2013
Zeitarbeitnehmer:

Betriebsratswahl und Leiharbeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.03.2013, 7 ABR 69/11

Berlin, 18.03.2013
Equal Pay:

Gleicher Lohn für Leiharbeitnehmer und Ausschlussfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.2013, 5 AZR 954/11

Hannover, 15.03.2013
Arbeitsmittel:

Aufwendungsersatz für den Kauf eines Schulbuchs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2013, 9 AZR 455/11

Berlin, 11.03.2013
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung für Beamte

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.01.2013, 2 C 10.12

Hannover, 07.03.2013
Altersdiskriminierung:

Entlassung mit 65 aufgrund Betriebsvereinbarung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.03.2013, 1 AZR 417/12

Berlin, 05.03.2013
Mindestlohndebatte:

Mindestlohn wieder auf dem Vormarsch?

Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG)

Hamburg, 25.02.2013
Arbeitszeit:

Teilzeit in der Elternzeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2013, 9 AZR 461/11

Berlin, 22.02.2013
Bewerbungsverfahren:

Diskriminierung bei der Bewerbung wegen einer Schwerbehinderung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.02.2013, 8 AZR 180/12

Köln, 13.02.2013
Kündigungsschutzklage:

Weiterbeschäftigung per einstweiliger Verfügung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 26.11.2012, 5 SaGa 14/12

München, 07.02.2013
Zielvereinbarung:

Anspruch auf Bonus bei Insolvenz

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012, 10 AZR 793/11

Berlin, 04.02.2013
Datenschutz:

Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz

Der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes liegt wieder in der Schublade

Berlin, 01.02.2013
Behinderung:

Krankheitsbedingte Kündigung bei Behinderung

Schlussanträge der Generalanwältin beim EuGH J. Kokott vom 06.12.2012, Rs. C-335/11 und C-337/11

Berlin, 29.01.2013
Klage gegen Abmahnung:

Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.7.2012, 2 AZR 782/11

Nürnberg, 25.01.2013
Kleinbetriebsklausel:

Beim Kündigungsschutz zählen Leiharbeitnehmer mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2013, 2 AZR 140/12

Berlin, 24.01.2013
Altersdiskriminierung:

Stellenausschreibung für "Hochschulabsolventen / Young Professionals" diskriminiert ältere Bewerber

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2013, 8 AZR 429/11

Stuttgart, 22.01.2013
Leiharbeit:

Bei Leiharbeit equal pay trotz DGB-Leiharbeitstarifen?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 20.3.2012, 22 Sa 71/11

Berlin, 17.01.2013
Gerichtsurteile:

Die zehn wichtigsten Entscheidungen zum Arbeitsrecht 2012

EuGH, BVerfG, BAG, BGH und LAG Berlin-Brandenburg

Hannover, 16.01.2013
Urlaubsrecht:

Urlaub an Feiertagen im öffentlichen Dienst

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.01.2013, 9 AZR 430/11

Berlin, 11.01.2013
Kündigungsschutzklage:

Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.11.2012, 6 Sa 1754/12

Berlin, 10.01.2013
Leiharbeit:

Führt dauerhafte Leiharbeit zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher?

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2013, 15 Sa 1635/12

Berlin, 02.01.2013
Arbeitsgesetzgebung:

Gesetzesänderungen zum Januar 2013

Betreuungsgeld, Hartz IV, Kurzarbeitergeld, Minijobs, Sozialabgaben