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Arbeitsrecht aktuell: 11/216 Kündigungsschutzklage Berlin: Arbeitsgericht großzügig bei Klagefristversäumung




Versäumt der Anwalt die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage, ist das Anwaltsverschulden dem Arbeitnehmer nicht zuzurechnen

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

05.11.2011. Arbeitnehmer können sich gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren, müssen dann aber spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage eingereicht haben (§ 7 Kündigungsschutzgesetz - KSchG). Nach Ablauf der Klagefrist gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 4 Satz 1 KSchG in Verb. mit § 7 KSchG).

Eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer die Fristversäumung nicht verschuldet hat. Hat er einen Anwalt beauftragt und hat der Anwalt die Klagefrist verbummelt, muss sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) der Arbeitnehmer das Verschulden seines Anwalts zurechnen lassen. Dieser Rechtssprechung des BAG hat vor kurzem das Arbeitsgericht Berlin widersprochen (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11).

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei Berlin

Kündigungsschutzklage nach Versäumung der Klagefrist - was tun, wenn der Anwalt patzt?

Ist die Frist für die Kündigungsschutzklage abgelaufen, bleibt als Ausweg § 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG. Er sieht eine nachträgliche Zulassung der Klage vor, wenn der Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm zuzumutenden Sorgfalt an der Fristeinhaltung gehindert war. Allerdings steht das BAG seit 2008 auf dem Standpunkt, dass das Verschulden eines vom Arbeitnehmer beauftragten Anwalts oder Gewerkschaftssekretärs dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist (BAG, Urteil vom 11.12.2008, 2 AZR 472/08, BAG, Urteil vom 28.05.2009, 2 AZR 548/08).

Soll heißen: Auch wenn der Arbeitnehmer alles richtig macht und innerhalb der Dreiwochenfrist zum Anwalt geht, verliert er trotzdem sein Klagerecht, wenn der Anwalt die Frist "verbaselt". Begründet wird das mit § 85 Abs.2 Zivilprozessordnung (ZPO), wonach das Verschulden eines Bevollmächtigten dem Verschulden der Prozesspartei gleichsteht.

Allerdings ist § 85 Abs.2 ZPO auf den Fall zugeschnitten, dass ein Prozess überhaupt einmal in Gang gesetzt ist, was bei der Versäumung der Frist für die Kündigungsschutzklage nicht der Fall ist. Hier hakt das Arbeitsgericht Berlin ein und widerspricht dem BAG (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11).

Arbeitsgericht Berlin: Versäumt der Anwalt die Frist für die Kündigungsschutzklage, kann der Arbeitnehmer nachträgliche Klagezulassung verlangen

In dem vom Arbeitsgericht Berlin entschiedenen Fall ging eine Altenpflegerin innerhalb der Dreiwochenfrist mit der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung zu einem 77jährigen Anwalt, der die Kündigung entgegennahm. Der Anwalt erlitt jedoch wenige Tage später einen Schlaganfall und konnte krankheitsbedingt nicht mehr alles korrekt in die Wege leiten. Nach Ablauf der Frist reichte ein anderer Anwalt der Kanzlei Kündigungsschutzklage ein und beantragte deren nachträgliche Zulassung.

Das Arbeitsgericht Berlin ließ die Klage zu. Nach seiner Meinung ist § 85 Abs.2 ZPO auf den Fall der schuldhaft versäumten Klagefrist nicht anzuwenden. Denn anders als bei einer vom Anwalt versäumten Berufungsfrist hat sich im Fall einer verspäteten Kündigungsschutzklage noch kein Gericht mit dem Fall befasst. Das unterscheidet nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin das Verschulden eines Rechtsanwalts im Prozess von dem Fall, dass der Anwalt die Klagefrist versäumt. Ergänzend meinte das Gericht auch, dass ein Verschulden der Anwaltskanzlei letztlich nicht vorgelegen habe.

Fazit: Dem Arbeitsgericht Berlin ist zuzustimmen. Das "große" BAG wird sich von den guten Argumenten des "kleinen" Arbeitsgerichts Berlin aber kaum von seiner Meinung abbringen lassen. Auch künftig wird daher der Vorteil der Einschaltung einer Anwaltskanzlei mit dem Risiko verbunden sein, dass der Rechtsanwalt die Frist für die Kündigungsschutzklage versäumt. Arbeitnehmer sollten dieses Risiko möglichst gering halten, indem sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Letzte Überarbeitung: 7. Dezember 2011

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Berlin, 22.05.2012
Konkurrentenklage:

Mit Konkurrentenklage rechtswidrige Stellenbesetzung verhindert

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Tarifvertrag und Betriebsübergang

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Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
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Frankfurt, 14.05.2012
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Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
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Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

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München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

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Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
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Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

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Köln, 30.04.2012
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Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

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Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

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Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10