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02: Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 09.02.1976 (Richtlinie 76/207/EWG)
																
															Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 09.02.1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen
Die Richtlinie 76/207/EWG ist die sog. Gleichbehandlungsrichtlinie. Sie hat seit ihrem Erlass 1976 die Entwicklung der Rechtsprechung zur Frauenkriminierung in Deutschland wesentlich vorangetrieben.
Die Richtlinie 76/207/EWG verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, durch geeignete Rechtsvorschriften und Sanktionsregeln dafür zu sorgen, dass Männer und Frauen bei der Einstellung nicht ungleich behandelt werden, und dass das Geschlecht weder beim beruflichen Aufstieg noch auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen eine Rolle spielt.
Die Richtlinie 76/207/EWG wurde durch die Richtlinie 2006/54/EG abgelöst und daher mit Wirkung vom 15.08.2009 aufgehoben (Art.34 der Richtlinie 2006/54/EG).
Quelle / ©: Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu
Hinweis: Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.
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