HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Di­rek­ti­ons­recht

In­for­ma­tio­nen zum The­ma Di­rek­ti­ons­recht: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Polier, der zwei Bauarbeitern mit ausgestrecktem Arm Arbeit zuweist

Durch die Aus­übung sei­nes Di­rek­ti­ons- oder Wei­sungs­rechts kon­kre­ti­siert der Ar­beit­ge­ber ein­sei­tig und in ei­ner für den Ar­beit­neh­mer ver­bind­li­chen Wei­se die Ar­beits­pflicht des Ar­beit­neh­mers, d. h. die­ser muss die Wei­sung be­fol­gen.

Doch wie je­des Recht hat auch das Wei­sungs­recht des Ar­beit­ge­bers sei­ne Gren­zen.

Di­rek­ti­ons­recht ist ein an­de­res Wort für Wei­sungs­recht. In­for­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­den Sie un­ter dem Stich­wort "Wei­sungs­recht".

Letzte Überarbeitung: 15. Juni 2017

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