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Arbeitsrecht aktuell: 08/019 Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU




Bericht der Europäischen Kommission, Brüssel 23.01.2008

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

04.02.2008. Die Europäische Kommission hat am 23.01.2008 ihren fünften Jahresbericht über die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Europäischen Union (Datenstand 2006) vorgelegt. Mit nennenswerten Überraschungen wird nicht aufgewartet, es sei denn man vergleicht die europäischen Durchschnittswerte mit den deutschlandspezifischen und diese wiederum mit den Zahlen der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Zentrale Aussage des Berichts ist die Diskrepanz zwischen dem Zuwachs des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten und der Stagnation in der Entwicklung der Arbeitsplatzqualität. Sprich: Auch bei höherem Bildungsniveau besetzen Frauen nicht unbedingt die qualitativ besseren Positionen. Außerdem verdienen Frauen im allgemeinen schlechter als Männer. In Deutschland beträgt die Vergütungsdifferenz 22 % und liegt damit über dem europäischen Durchschnitt, der bei 15 % liegt. Damit teilt sich Deutschland mit der Slowakai den drittletzten Platz vor Zypern und Estland.

Der Anteil der Frauen in Deutschland, die in Führungspositionen arbeiten, ist von 2001 bis 2006 kaum bzw. nur um 0,4 % gestiegen. Auch in diesem Bereich belegt Deutschland eine Art "vorderen Platz" unter den EU-Schlusslichtern. Dass man von eingefahrenen Wegen auch abweichen kann, macht dagegen Italien deutlich. Glaubt man der Statistik, hat sich dort die Zahl der Frauen in Führungspositionen von 2001 bis 2006 beinahe verdoppelt. Stellten italienische Frauen in Führungspositionen 2001 nur einen Anteil von 17,8 %, so beträgt ihr Anteil 2006 bereits 32,9 % und ist damit um 5,5 % höher als der Anteil deutscher Frauen.

Ein weiteres Indiz für die Arbeitsplatzqualität ist der Umfang, in dem Frauen mit Kindern unter zwölf Jahren berufstätig sind, d.h. der Vergleich der Erwerbsquote solcher Frauen zu der von Frauen ohne betreuungsbedürftigen Nachwuchs. EU-weit sind 62,7 % der Frauen mit Kindern unter 12 Jahren erwerbstätig, während 80,3 % der kinderlosen resp. von Kinderbetreuungspflichten unbelasteten Frauen berufstätig sind. Leider fehlen hier die Zahlen aus Schweden und Dänemark, die in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Vorzeigeländer gelten. Wenn etwa Portugal mit einem Anteil von 76,4% beruftätiger Mütter aufwartet, dann kann man das möglicherweise mit traditionellen generationenübergreifenden Familienstrukturen erklären, die die Kinderbetreuung seit jeher besser integrieren.

Fazit: Der Grad der Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Erwerbsleben fällt innerhalb der EU unterschiedlich aus. Insgesamt gibt es aus Sicht der Kommission noch viel zu tun, insbesondere was die bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben betrifft. Dass das Thema noch lange nicht abgehakt werden kann, wird nicht nur an den jetzt vorgelegten Zahlen deutlich, sondern - unfreiwillig - auch an der Hilflosigkeit angesichts von Ursachenforschung und -bekämpfung. Zum Lohngefälle heißt es z.B. in dem Bericht, es gehe "vor allem darum, die Fähigkeit zur Analyse dieses nach wie vor komplexen und noch nicht richtig verstandenen Phänomens auszubauen...“. Angesichts solcher Wissenslücken würde die Kommission sicherlich einen Fehler begehen, wenn sie sich auf die Suche nach Patentrezepten für alle Probleme und alle Länder begäbe.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frauen und Männern - 2008, vom 23.01.2008


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Letzte Überarbeitung: 9. März 2012

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München, 07.05.2012
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LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

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Frankfurt, 04.05.2012
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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

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Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

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