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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV)

Mindestlohn, Arbeitnehmer arbeiten auf Euro-Münzen

Die Ver­ord­nung zu den Do­ku­men­ta­ti­ons­pflich­ten nach den §§ 16 und 17 des Min­dest­l­ohn­ge­set­zes und den §§ 18 und 19 des Ar­beit­neh­mer-Ent­sen­de­ge­set­zes in Be­zug auf be­stimm­te Ar­beit­neh­mer­grup­pen (Min­dest­lohn­do­ku­men­ta­ti­ons­pflich­ten­ver­ord­nung - Mi­Lo­DokV) vom 29.07.2015 trat in der Neu­fas­sung am 01.08.2015 in Kraft.

Es lös­te die da­mals gel­ten­de Fas­sung vom 18.12.2014 ab und schränkt die Do­ku­men­ta­ti­ons­pflich­ten für Ar­beit­ge­ber teil­wei­se ein.



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Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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030 / 26 39 620
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040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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