Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Rechtsanwalt Arbeitsrecht
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 09/128 Was kostet eine Ohrfeige?




Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 27.10.2008, 5 Sa 827/08

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Über welche Rechtsfrage hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden?

22.07.2009. Kommt es unter Arbeitskollegen im Rahmen von tätlichen Auseinandersetzungen zu einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung, haftet der Täter dem Geschädigten nach allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts auf Ersatz seines gesamten materiellen Schadens sowie darüber hinaus auf Schmerzensgeld.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von allen Umständen des Einzelfalls ab, d.h. in erster Linie von der Schwere der den Verletzungsfolgen, darüber hinaus aber auch vom Verhalten der Beteiligten vor, während und nach der Tat sowie von sonstigen Begleitumständen. Rechtsgrundlage des Schmerzensgeldanspruchs sind § 823 Abs.1 Bürgerliches Gesetzesbuch (BGB) in Verbindung mit § 253 Abs.2 BGB.

Der wegen der bei Arbeitsunfällen bestehenden Einstandspflicht der Unfallversicherung gesetzlich angeordnete Haftungsausschluss gemäß § 105 Abs.1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) greift bei vorsätzlichen Körperverletzungen nicht ein. Erstens nämlich sind solche (gravierenden) Tätlichkeiten wohl keine „betriebliche Tätigkeit“ des Täters, und zum anderen besteht der gesetzliche Haftungsausschluss ohnehin nicht für vorsätzliche Schädigungen eines Arbeitskollegen.

Charakteristisch für die Rechtsprechung deutscher Gerichte in Schmerzensgeldprozessen ist seit jeher eine aus Sicht des Geschädigten ärgerliche „Knickerigkeit“, d.h. Schmerzensgelder werden in einer teilweise lächerlich geringen Höhe zugesprochen. Das extreme Gegenteil ist die Rechtsprechung US-amerikanischer Gerichte, die Schmerzensgelder oft in Bereich mehrstelliger Millionenbeträge zusprechen.

Die Wahrheit dürfte irgendwo in der Mitte liegen. Immerhin bewegen sich die von Schädigern in Fällen von schuldhaften Körperverletzungen zu zahlenden „Preise“ in den letzten Jahrzehnten auch in Deutschland in die richtige Richtung, d.h. nach oben.

Fraglich ist, wie bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes bei einer vorsätzlichen Körperverletzung der Umstand zu bewerten ist, dass der Täter Vorgesetzter des Verletzten ist. Zu dieser Frage hat sich kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln geäußert (Urteil vom 27.10.2008, 5 Sa 827/08).

Welcher Sachverhalt lag dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zugrunde?

Ein angestellter Wachmann wurde während eines Nachtdienstes von einem Vorgesetzten nach vorherigen verbalen Auseinandersetzungen geohrfeigt. Dies war zwischen den Beteiligten nicht streitig, d.h. der Vorgesetzte leugnete die Ohrfeige nicht.

Der Geschädigte zog sich allerdings nicht unerhebliche Verletzungen zu, die für eine „normale“ Ohrfeige untypisch sind, nämlich Hautabschürfungen an der Wange, einen Bluterguss sowie eine geschwollene Unterlippe. Diese Verletzungsfolgen wurden frühmorgens, d.h. am Ende der Tatnacht in einem Krankenhaus durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Der Vorgesetzte bestritt, diese Verletzungen mit seinem Schlag verursacht zu haben. Einige Tage später ließ sich der Geschädigte nochmals untersuchen, wobei als weitere Verletzung eine Platzwunde am Ohr festgestellt wurde.

Der Geschädigte verklagte den Vorgesetzten auf Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 EUR, wobei er behauptete, der Vorgesetzte habe ihn mehrfach geschlagen und dabei eine Kette benutzt, was der Vorgesetzte bestritt. Das in erster Instanz zuständige Arbeitsgericht Köln gab der Klage in Höhe von 800 EUR statt und wies die Klage im übrigen ab (Urteil vom 13.02.2008, 3 Ca 2145/07).

Ein Schmerzensgeldbetrag von 800 EUR sei ausreichend und angemessen angesichts der am Ende der Tatnacht ärztlich festgestellten Verletzungen, die nach der Überzeugung des Arbeitsgerichts auf der Körperverletzung beruhten. Spätere ärztliche Feststellungen wollte das Arbeitsgericht Köln dagegen nicht zugrundelegen, da der Beklagte bestritt, damit etwas zu tun zu haben.

Gegen dieses Urteil legte nur der Vorgesetzte, nicht aber der Geschädigte Berufung ein.

Wie hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden?

Das LAG Köln wies die Berufung zurück.

Zur Begründung heißt es, dass die von der ersten Instanz zugesprochenen 800 EUR auch dann gerechtfertigt seien, wenn man den gesamten Vortrag des Beklagten als wahr unterstellen würde. Denn immerhin hatte er den Kläger unstreitig geohrfeigt, und er war zum Tatzeitpunkt unstreitig dessen Vorgesetzter. Als solcher hat er aber nach Ansicht des Gerichts gesteigerte Pflichten gegenüber den ihm unterstellten Mitarbeiter und eine Vorbildfunktion, so dass eine Ohrfeige vom Geschädigten unter solchen Umständen als besonders starke Demütigung empfunden werde.

Die in der Berufung streitigen 800 EUR waren also nach Ansicht des LAG bereits dann gerechtfertigt, wenn man mit dem Beklagten davon ausgehen würde, dass die am Ende der Tatnacht ärztlich festgestellten Verletzungen nicht auf die Ohrfeige zurückzuführen waren.

Folgerichtig weist das LAG Köln darauf hin, dass ein „um ein Mehrfaches höheres Schmerzensgeld angemessen“ wäre, wenn die in den Attesten aufgeführten Verletzungen zutreffend wären. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Kläger auch seinerseits in Berufung hätte gehen sollen, d.h. er wäre gut beraten gewesen, wenn er durch eine eigenständige Berufung versucht hätte, das ihm in erster Instanz zugesprochene Schmerzensgeld von lediglich 800 EUR auf einen den Gesamtumständen und den Verletzungsfolgen angemessenen Betrag zu erhöhen.

Dieser dürfte bei jedenfalls 5.000 EUR oder mehr liegen, keinesfalls aber nur bei 800 EUR. Wie das Arbeitsgericht Köln dazu kam, einen so geringen Betrag unter ausdrücklicher Berücksichtigung der am Ende der Tatnacht ärztlich festgestellten Verletzungen als „als ausreichend und angemessen“ anzusehen, ist nicht verständlich. Immerhin ging das Arbeitsgericht demzufolge von recht erheblichen Verletzungsfolgen aus (Hautabschürfungen an der Wange, Bluterguss, Schwellung der Unterlippe).

Fazit: Opfer von Prügelattacken sollten sich nicht nur möglichst rasch nach der Tat ärztlich untersuchen lassen, sondern auch auf eine Krankschreibung auf der Grundlage der Untersuchung dringen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die sichtbaren Verletzungsfolgen von Angehörigen oder sonstigen Vertrauten mit der Kamera dokumentieren zu lassen, und auch dies natürlich möglichst bald nach der Tat. Die Kürze der Zeit zwischen der Tat und der nachträglichen Dokumentation der Verletzungsfolgen ist wichtig, um dem Täter den Einwand abschneiden, seine Tat hätte mit den Verletzungen nichts zu tun.

Nähere Informationen finden Sie hier:


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 27. August 2009

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Köln, 24.01.2012
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Auftragsvergabe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2011, 5 Sa 107/11

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
HIV-Infektion:

Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion wirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2012, 6 Sa 2159/11

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09

Berlin, 17.08.2011
Beleidigung

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10

Köln, 29.07.2011
Kündigungsverzicht:

Kein Verzicht auf Kündigung durch freundliche Worte

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10

Frankfurt, 20.07.2011
Abmahnung:

Erst Abmahnung, dann Kündigung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 Sa 1460/10

Hannover, 12.07.2011
Betriebsratsanhörung:

Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10

Berlin, 01.07.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Drohung mit Strafanzeige

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2011, 3 Sa 181/10