Arbeitsrecht Online
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Rechtsanwaltskanzlei
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Rechtsanwälte
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2009


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 09/128 Was kostet eine Ohrfeige?




Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 27.10.2008, 5 Sa 827/08

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Über welche Rechtsfrage hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden?

22.07.2009. Kommt es unter Arbeitskollegen im Rahmen von tätlichen Auseinandersetzungen zu einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung, haftet der Täter dem Geschädigten nach allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts auf Ersatz seines gesamten materiellen Schadens sowie darüber hinaus auf Schmerzensgeld.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von allen Umständen des Einzelfalls ab, d.h. in erster Linie von der Schwere der den Verletzungsfolgen, darüber hinaus aber auch vom Verhalten der Beteiligten vor, während und nach der Tat sowie von sonstigen Begleitumständen. Rechtsgrundlage des Schmerzensgeldanspruchs sind § 823 Abs.1 Bürgerliches Gesetzesbuch (BGB) in Verbindung mit § 253 Abs.2 BGB.

Der wegen der bei Arbeitsunfällen bestehenden Einstandspflicht der Unfallversicherung gesetzlich angeordnete Haftungsausschluss gemäß § 105 Abs.1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) greift bei vorsätzlichen Körperverletzungen nicht ein. Erstens nämlich sind solche (gravierenden) Tätlichkeiten wohl keine „betriebliche Tätigkeit“ des Täters, und zum anderen besteht der gesetzliche Haftungsausschluss ohnehin nicht für vorsätzliche Schädigungen eines Arbeitskollegen.

Charakteristisch für die Rechtsprechung deutscher Gerichte in Schmerzensgeldprozessen ist seit jeher eine aus Sicht des Geschädigten ärgerliche „Knickerigkeit“, d.h. Schmerzensgelder werden in einer teilweise lächerlich geringen Höhe zugesprochen. Das extreme Gegenteil ist die Rechtsprechung US-amerikanischer Gerichte, die Schmerzensgelder oft in Bereich mehrstelliger Millionenbeträge zusprechen.

Die Wahrheit dürfte irgendwo in der Mitte liegen. Immerhin bewegen sich die von Schädigern in Fällen von schuldhaften Körperverletzungen zu zahlenden „Preise“ in den letzten Jahrzehnten auch in Deutschland in die richtige Richtung, d.h. nach oben.

Fraglich ist, wie bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes bei einer vorsätzlichen Körperverletzung der Umstand zu bewerten ist, dass der Täter Vorgesetzter des Verletzten ist. Zu dieser Frage hat sich kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln geäußert (Urteil vom 27.10.2008, 5 Sa 827/08).

Welcher Sachverhalt lag dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zugrunde?

Ein angestellter Wachmann wurde während eines Nachtdienstes von einem Vorgesetzten nach vorherigen verbalen Auseinandersetzungen geohrfeigt. Dies war zwischen den Beteiligten nicht streitig, d.h. der Vorgesetzte leugnete die Ohrfeige nicht.

Der Geschädigte zog sich allerdings nicht unerhebliche Verletzungen zu, die für eine „normale“ Ohrfeige untypisch sind, nämlich Hautabschürfungen an der Wange, einen Bluterguss sowie eine geschwollene Unterlippe. Diese Verletzungsfolgen wurden frühmorgens, d.h. am Ende der Tatnacht in einem Krankenhaus durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Der Vorgesetzte bestritt, diese Verletzungen mit seinem Schlag verursacht zu haben. Einige Tage später ließ sich der Geschädigte nochmals untersuchen, wobei als weitere Verletzung eine Platzwunde am Ohr festgestellt wurde.

Der Geschädigte verklagte den Vorgesetzten auf Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 EUR, wobei er behauptete, der Vorgesetzte habe ihn mehrfach geschlagen und dabei eine Kette benutzt, was der Vorgesetzte bestritt. Das in erster Instanz zuständige Arbeitsgericht Köln gab der Klage in Höhe von 800 EUR statt und wies die Klage im übrigen ab (Urteil vom 13.02.2008, 3 Ca 2145/07).

Ein Schmerzensgeldbetrag von 800 EUR sei ausreichend und angemessen angesichts der am Ende der Tatnacht ärztlich festgestellten Verletzungen, die nach der Überzeugung des Arbeitsgerichts auf der Körperverletzung beruhten. Spätere ärztliche Feststellungen wollte das Arbeitsgericht Köln dagegen nicht zugrundelegen, da der Beklagte bestritt, damit etwas zu tun zu haben.

Gegen dieses Urteil legte nur der Vorgesetzte, nicht aber der Geschädigte Berufung ein.

Wie hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden?

Das LAG Köln wies die Berufung zurück.

Zur Begründung heißt es, dass die von der ersten Instanz zugesprochenen 800 EUR auch dann gerechtfertigt seien, wenn man den gesamten Vortrag des Beklagten als wahr unterstellen würde. Denn immerhin hatte er den Kläger unstreitig geohrfeigt, und er war zum Tatzeitpunkt unstreitig dessen Vorgesetzter. Als solcher hat er aber nach Ansicht des Gerichts gesteigerte Pflichten gegenüber den ihm unterstellten Mitarbeiter und eine Vorbildfunktion, so dass eine Ohrfeige vom Geschädigten unter solchen Umständen als besonders starke Demütigung empfunden werde.

Die in der Berufung streitigen 800 EUR waren also nach Ansicht des LAG bereits dann gerechtfertigt, wenn man mit dem Beklagten davon ausgehen würde, dass die am Ende der Tatnacht ärztlich festgestellten Verletzungen nicht auf die Ohrfeige zurückzuführen waren.

Folgerichtig weist das LAG Köln darauf hin, dass ein „um ein Mehrfaches höheres Schmerzensgeld angemessen“ wäre, wenn die in den Attesten aufgeführten Verletzungen zutreffend wären. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Kläger auch seinerseits in Berufung hätte gehen sollen, d.h. er wäre gut beraten gewesen, wenn er durch eine eigenständige Berufung versucht hätte, das ihm in erster Instanz zugesprochene Schmerzensgeld von lediglich 800 EUR auf einen den Gesamtumständen und den Verletzungsfolgen angemessenen Betrag zu erhöhen.

Dieser dürfte bei jedenfalls 5.000 EUR oder mehr liegen, keinesfalls aber nur bei 800 EUR. Wie das Arbeitsgericht Köln dazu kam, einen so geringen Betrag unter ausdrücklicher Berücksichtigung der am Ende der Tatnacht ärztlich festgestellten Verletzungen als „als ausreichend und angemessen“ anzusehen, ist nicht verständlich. Immerhin ging das Arbeitsgericht demzufolge von recht erheblichen Verletzungsfolgen aus (Hautabschürfungen an der Wange, Bluterguss, Schwellung der Unterlippe).

Fazit: Opfer von Prügelattacken sollten sich nicht nur möglichst rasch nach der Tat ärztlich untersuchen lassen, sondern auch auf eine Krankschreibung auf der Grundlage der Untersuchung dringen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die sichtbaren Verletzungsfolgen von Angehörigen oder sonstigen Vertrauten mit der Kamera dokumentieren zu lassen, und auch dies natürlich möglichst bald nach der Tat. Die Kürze der Zeit zwischen der Tat und der nachträglichen Dokumentation der Verletzungsfolgen ist wichtig, um dem Täter den Einwand abschneiden, seine Tat hätte mit den Verletzungen nichts zu tun.

Nähere Informationen finden Sie hier:


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 - 26 39 62 0
Fax: 030 - 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 – 710 330 04
Fax: 069 – 710 330 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Jungfernstieg 38
20354 Hamburg
Tel: 040 - 69 20 68 04
Fax: 040 - 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 - 899 77 01
Fax: 0511 - 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 - 709 07 18
Fax: 0221 - 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Pilotystraße 4
80538 München
Tel: 089 -21 56 88 63
Fax: 089 -21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Ostendstraße 196
90482 Nürnberg
Tel: 0911 - 953 32 07
Fax: 0911 - 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 - 470 97 10
Fax: 0711 - 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 27. August 2009

© 1997 - 2010:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Arbeitsrecht 14tägig:

Informationsdienst Arbeitsrecht

Fachinformationen unserer Kanzlei für Abonnenten von "Arbeitsrecht im Betrieb"

Betriebsrat-Seminare

Wir führen Schulungen für Betriebsräte durch

Fortbildung für alte Hasen und Frischgewählte im Betriebsrat

Betriebsrat:

Sonderkündigungsschutz für Ersatzmitglieder

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 26.04.2010, 16 Sa 59/10

Betriebsänderung:

Berechnung des Schwellenwerts nach § 111 Satz 3 Nr.1 BetrVG

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 21.09.2009, 4 Sa 41/08

Betriebsrat:

BAG stärkt Meinungsfreiheit der Betriebsräte

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.03.2010, 7 ABR 95/08

Arbeitsunfähigkeit:

Arbeitsunfähig oder doch "physisch und psychisch topfit"?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.02.2010, 16 Sa 890/09

Fristlose Kündigung:

Kundenbeleidigung kostet nicht immer den Job

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.04.2010, 4 Sa 474/09

Diskriminierung:

Ausschlussfrist bei Diskriminierungsentschädigung europarechtskonform?

EuGH, Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-246/09

Arbeitsschutz:

Hitzefrei!?



Transferleistungen:

Voraussetzungen für Transfergesellschaften und Transferkurzarbeitergeld werden verschärft

BT-DRS 17/1945 und BT-DRS 17/2454

Existenzgründung:

Freiwillige Weiterversicherung wird einfacher, aber teurer

BT-DRS 17/1945 und BT-DRS 17/2454

Kurzarbeit:

Sonderregelung wird verlängert

BT-DRS 17/1945 und BT-DRS 17/2454

Diskriminierung:

Geldentschädigung für diskriminierende Kündigung

Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 29.06.2010, 1 Sa 29/10

Fristlose Kündigung:

Emmely II?

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 2 Sa 509/10

Betriebsrat:

Interessenkollision bei Beschluss des Betriebsrats

Arbeitsgericht Cottbus, Beschluss vom 09.02.2010, 6 BV 46/09

Befristung:

Nachträgliche Vereinbarung einer Befristung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.02.2010, 16 Sa 1032/09

Arbeitsmarkt:

OECD-Beschäftigungsausblick 2010: Die Beschäftigungskrise überwinden



Probezeit:

Probezeitvereinbarung mit unzulässig kurzer Kündigungsfrist

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2010, 9 Sa 776/09

Betriebsrat:

Internet und E-Mail für jedes Betriebsratsmitglied

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08

Verhaltensbedingte Kündigung:

Schichtwechsel statt Kündigung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.03.2010, 16 Sa 1280/09

Verdachtskündigung:

Kündigung wegen angeblichen Spesenbetrugs

Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 27.01.2010, 7 Ca 868/09

Kündigung wegen Krankheit:

Möglichkeit leidensgerechter Beschäftigung schließt außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung aus

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.01.2010, 16 Sa 389/09

Fristlose Kündigung:

Privater E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010, 12 Sa 875/09

Fristlose Kündigung:

Skandalpresse und Schmähungen als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2010, 10 Sa 676/09

Betriebsrat:

Benachteilung von Betriebsräten durch Prozesskosten?

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.01.2010, 7 ABR 68/08

Betriebsrat:

Teilzeit Arbeitnehmer, Vollzeit Betriebsrat: Mehr Geld für mehr Arbeit?

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2010, 6 Sa 675/10

Einigungsstelle:

Vorsitzender der Einigungsstelle - Teil II

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2010, 6 TaBV 901/10

Vergütung:

Neues Gesetz regelt Vergütung in Banken und versicherungen

BGBl I 2010, 950

Urlaub:

Können krankheitsbedingt angesammelte Urlaubsansprüche verfallen?

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.05.2010, 12 Sa 38/10

Annahmeverzug des Arbeitgebers:

Vorlage zu §§ 615 BGB, 11 KSchG unzulässig

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.06.2010, 1 BvL 5/10

Personenbedingte Kündigung:

Voraussetzungen einer Kündigung wegen Alkoholsucht

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17.05.2010, 5 Sa 1072/09

Ausschlussfrist:

Ausschlussklauseln auch für Ansprüche auf Rückzahlung überbezahlter Vergleichsabfindung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 09.02.2010, 13/7 Sa 1435/09

Annahmeverzug des Arbeitgebers:

Annahmeverzug des Betriebserwerbers nach Freistellung durch den Betriebsveräußerer

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 11.02.2010, 11 Sa 620/09

Befristung:

Sind Kettenbefristungen aus Haushaltsgründen europarechtswidrig?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 13.04.2010, 7 Sa 1224/09

Urlaub:

Nachgewährung von Urlaub wegen Pflege des kranken Kindes?

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.06.2010, 2 Ca 1648/10

Aufhebungsvertrag:

Anfechtung eines Aufhebungsvertrages meist chancenlos

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.12.2009, 2 Sa 223/09

Fristlose Kündigung

Keine Kündigung wegen „Verpfeifens“ des Arbeitgebers

LAG München, Urteil vom 01.04.2010, 4 Sa 391/09

Bagatell-Kündigung

Emmely arbeitet wieder als Kassiererin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09

Urlaub:

Urlaubsabgeltung auch für Beamte?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2010, 2 A 11321/09.OVG

Tarifeinheit:

Abschied vom Grundsatz der Tarifeinheit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.06.2010, 10 AS 3/10

Arbeitnehmerüberlassung:

Vermittlungsvergütungen von Verleihern müssen flexibel sein

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2010, III ZR 240/09

Kündigung:

Kündigung einer Compliance-Beauftragten der Deutschen Bahn wegen internem Datenskandal

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2010, 38 Ca 12879/09

Betriebsübergang:

Umgehung von § 613a BGB durch Transfergesellschaft und Losverfahren?

LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2010, 7 Sa 779/09

Weiterbeschäftigung:

Geltendmachung eines betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2010, 2 Ta 387/10

Aufhebungsvertrag:

Wiedereinstellungsanspruch beim Rücktritt vom Aufhebungsvertrag?

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2010, 9 Sa 1138/09

Tarifeinheit:

LAG nimmt Ende der Lehre von der Tarifeinheit vorweg

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.02.2010, 4 Sa 444/09

Betriebsrat:

Keine Bezahlung für Betriebsratsarbeit im Restmandat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.05.2010, 7 AZR 728/08

Kündigung:

Keine Streichung behindertengerechten Arbeitsplatzes

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2010, 7 Sa 58/10

Betriebsrat:

Arbeitgeber muss Mietmöbel für Betriebsversammlung zahlen

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2010, 3 TaBV 48/09

Kündigungsschutz:

Lohnanspruch bei offenbar unbegründeter Kündigung

LAG Hamm, Beschluss vom 18.02.2010, 8 SaGa 3/10

Abfindung:

Ausschluss rentennaher Arbeitnehmer von Abfindung

Schlussanträge der Generalanwältin J. Kokott vom 06.05.2010, Rs. C-499/08

Kündigung - Abfindung:

Vergleich im Kündigungsschutzprozess

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2009, 2 Sa 49/09

Kündigung:

Namensliste mit Änderungsvorbehalt

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 25.02.2010, 9 Ca 416/09

Kündigung:

Kündigung wegen verweigerter ärztlicher Untersuchung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010, 6 Sa 640/09

Änderungskündigung:

Per Weisungsrecht kein Entzug von Personalverantwortung

LAG Köln, Urteil vom 11.12.2009, 10 Sa 328/09

Kündigung:

Verstoß gegen Datenschutz-Betriebsvereinbarung: Kündigung unwirksam

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2009, 15 Sa 1463/09

Kündigung - Krankheit:

Anforderungen an betriebliches Eingliederungs-
management

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 400/08

Kündigung:

Vor Rücknahme der Kündigung müssen Arbeitnehmer nicht arbeiten

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2009, 26 Sa 1840/09

Kündigung:

Kündigungsschutz bei vorherigem ausländischem Arbeitsverhältnis

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.10.2009, 7 Sa 569/09

Kündigung:

Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009, 2 Sa 152/09

Abfindungsangebot:

Aufhebungsvertrag mit Abfindung darf jüngeren Arbeitnehmern vorbehalten werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2010, 6 AZR 911/08

Betriebsbedingte Kündigung:

Namensliste in der Insolvenz: Nicht in kirchlichen Einrichtungen

LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.2009, 17 Sa 850/09

Kündigung:

Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
im öffentlichen Dienst

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.09.2009, 2 AZR 267/08

Abfindung und Steuer:

Fälligkeit der Abfindung kann verschoben werden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.11.2009, IX R 1/09

Verhaltensbedingte Kündigung:

Kündigung ohne Verschulden des Arbeitnehmers

Thüringer LAG, Urteil vom 11.06.2009, 3 Sa 22/07

Abfindung:

Abfindung ist auf Arbeitslosengeld II anzurechnen

Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 47/08 R

Abfindung:

Berechnung einer Abfindung nach Sozialplan

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2009, 1 AZR 316/08

Abfindung:

Sozialplan mit Abfindung vor Betriebsübergang bindet Betriebserwerber nicht

LAG München, Urteil vom 22.04.2009, 11 Sa 963/08

Kündigung - Kündigungsschutz:

Bei Ja zur Kündigung kein Kündigungsschutz

LAG München, Urteil vom 06.08.2009, 4 Sa 375/09

Kündigung - Betriebsrat:

Anhörung des Betriebsrats vor verhaltensbedingter Kündigung

LAG München, Urteil vom 29.07.2009, 11. Sa 801/08

Kündigung - Sperrzeit:

Eigenkündigung wegen Überforderung: Keine Sperrzeit

Hessisches LSG, Urteil vom 29.07.2009, L 9 AL 129/08

Betriebsbedingte Kündigung:

Betriebsbedingte Kündigung erst nach Beendigung von Leiharbeit

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009, 12 Sa 2468/08

Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag nach Betriebsübergang: Recht zum Widerspruch verwirkt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2009, 8 AZR 357/08

Sozialplan - Abfindung:

Betriebszugehörigkeit darf zu höherer Abfindung führen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2009, 1 AZR 198/08

Abmahnung und Kündigung:

Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.06.2009, 2 AZR 283/08

Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Entwendung von Brotaufstrich?

Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 10.03.2009, 7 Ca 4977/08

Aufhebungsvertrag - Abfindung:

Ungleichbehandlung bei Abfindung aufgrund von Turboregelungen ist rechtens

LAG München, Urteil vom 11.02.2009, 11 Sa 598/08

Abfindung:

Sozialpläne dürfen niedrigere Abfindung für rentennahe Arbeitnehmer vorsehen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07 (Gründe)

Abfindung:

Kürzung der Abfindung für Arbeitnehmer im rentennahen Alter ist keine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07 (PM)

Aufhebungsvertrag:

Rechtschutzversicherung muss Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag vergüten, wenn Kündigung angedroht wurde

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 305/07

Abfindung:

Fälligkeit der Abfindung aus gerichtlichem Vergleich

Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 04.07.2008, 3 Ca 263/08

Abfindung:

Keine Abfindung nach § 1a KSchG bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 971/06

Abfindung:

Beziffertes Angebot einer Abfindung unter Verweis auf § 1a KSchG

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 807/06

Gesamtübersicht Arbeitsrecht aktuell:
mehr