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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Be­schluss vom 06.02.2013, 10 Ta 31/13

   
Schlagworte: Arbeitszeugnis, Zeugnis, Leistungsort
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 10 Ta 31/13
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 06.02.2013
   
Leitsätze: Ein Zeugnis ist am Ende des Arbeitsverhältnisses im Betrieb abzuholen, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände dieses unzumutbar machen. Wer ohne Abholversuch ein Zeugnis einklagt, hat deshalb in aller Regel die Kosten zu tragen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20.11.2012, 57 Ca 12524/12
   

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