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BAG, Ur­teil vom 18.10.2017, 10 AZR 47/17

   
Schlagworte: Schichtarbeit, Weisungsrecht, Arbeitszeit, BEM, Betriebliches Eingliederungsmanagement
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 47/17
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 18.10.2017
   
Leitsätze: Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements iSv. § 84 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle oder unmittelbare materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung oder einer anderen Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers stehen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Pforzheim, Urteil vom 20.08.2016, 6 Ca 154/15
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2016, 15 Sa 76/15
   

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