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LAG Köln, Ur­teil vom 18.11.2011, 4 Sa 711/11

   
Schlagworte: Abmahnung, Krankschreibung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 4 Sa 711/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 18.11.2011
   
Leitsätze: Eine Abmahnung wegen verspäteten Zugangs einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auch dann nicht unverhältnismäßig, wenn die Verspätung auf der Angabe einer falschen Postleitzahl durch den Arbeitnehmer beruht.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 25.05.2011, 4 Ca 747/11
   

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