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Arbeitsrecht aktuell: 10/174 KiK will sein Image verbessern
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KiK - Ein Textildiscounter sendet "Signale"
Pressemitteilung vom 23.08.2010
07.09.2010. Das Unternehmen KiK ("Kunde ist König") hatte es nicht leicht in den letzten Jahren. Sein bemerkenswerter wirtschaftlicher Erfolg mit Billigware wurde überschattet durch eine Reihe von Skandalen. So berichtete das öffentlich-rechtliche Fernsehen über die Kette unter dem reißerischen Titel "Die Kik-Story - die miesen Methoden des Textildiscounters", der in der Sache leider berechtigt ist. Beispielsweise spionierte die Gesellschaft mit Sitz in Bönen offenbar jahrelang die wirtschaftliche Lage seiner Mitarbeiter aus.
Dabei hat KiK teilweise durchaus selbst Anteil an etwaigen finanziellen Problemen seiner Beschäftigten, da jedenfalls in einzelnen Fällen nur sittenwidrig niedrige Löhne gezahlt wurden. Aus diesen und anderen Gründen steht der Discounter gerade nicht sehr hoch in der öffentlichen Meinung und möchte dies nun mit einem "Strategiewechsel" ändern.
von Rechtsanwalt Sebastian W. Kreuziger, Berlin
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Der Textildiscounter KiK expandiert aggressiv. Seit er 1994 als Teil der Tengelmann Gruppe gegründet wurde, kommen jährlich hunderte Filialen hinzu. Allein in Deutschland betreibt das Unternehmen mittlerweile rund 2.300 Geschäfte und beschäftigt etwa 15.000 Arbeitnehmer. Ähnlich wie in anderen Einzelhandelsketten (z.B. Schlecker, wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell 10/055: Schleckers Vorgehen in der Kritik) kommen dabei teilweise äußerst grenzwertige Methoden zum Einsatz.
Bereits im letzten Jahr wurde bekannt, dass KiK ("Kunde ist König") mehrere Jahre lang systematisch die Vermögensverhältnisse seiner Mitarbeiter überprüfte. Über 49.000 Anfragen wurden an die Wirtschaftsauskunftei Creditreform gestellt. Diese breit angelegte Untersuchung führte zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, welches jedoch aus Mangel an Beweisen für eine Schädigungsabsicht eingestellt wurde. Durch einen Bericht des ARD-Magazins Panorama sind jedoch kürzlich neue Hinweise aufgetaucht. Der ehemalige KiK-Bezirksleiter Guido Hagelstede berichtete, dass Beschäftigte, die beispielsweise durch einen Offenbarungseid negativ auffielen, ihren Arbeitsplatz verloren. Neben Probezeitkündigungen und dem Auslaufenlassen von befristeten Verträgen wurde dabei augenscheinlich auch gezielt Vorwände für die Kündigung von Mitarbeitern mit Kündigungsschutz gesucht.
Auch die Arbeitsbedingungen bei KiK sind skandalträchtig. Nach Berichten von Spiegel und Panaroma werden die billigen Produkte unter anderem in Bangladesch teilweise von Kindern unter unwürdigen Bedingungen für etwa 25 Euro pro Monat hergestellt. Die deutschen Arbeitsverhältnisse von KiK-Mitarbeitern sind damit zwar nicht vergleichbar, aber auch sie haben mit Überwachung, Druck und niedrigen Löhnen zu kämpfen. Exemplarisch zeigt sich das an zwei Urteilen des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Hamm (Westfalen), in denen im März letzten Jahres zwei Verkäuferinnen / Packerinnen jahrelang lediglich 5,20 Euro Stundenlohn gezahlt wurde. Das LAG stufte das Entgelt als sittenwidrig ein (LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08).
KiK ist sich ebenso wie andere Discounter der zunehmend ablehnenden öffentlichen Haltung gegenüber solchen Geschäftspraktiken durchaus bewusst. Die Strategie der Vergangenheit, durch Geheimhaltung und Unterlassungsverfügungen die Situation totzuschweigen, ist nicht mehr praktikabel. Die Lösung des Problems ist dabei ebenso einfach, wie schmerzhaft: Mehr Kommunikation und mehr Geld.
Ganz in diesem Sinne führte KiK Anfang August das Geschäftsführer-Ressort "Unternehmenskommunikation, Qualitätssicherung und CSR" ein. Ende August folgt dann der zweite Streich: Das Unternehmen teilte mit, ab 01.10.2010 allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mindestens 7,50 Euro Stundenlohn zu zahlen. Dies wirke sich in erster Linie für Aushilfskräfte in strukturschwachen Regionen positiv aus und sei der erste konkrete Schritt des "langfristig geplanten Strategiewechsels", mit dem "ein Signal" gesetzt werden solle.
Ver.di reagierte zu Recht verhalten auf diese Ankündigung, wies auf die nach wie vor nicht bestehende Tarifbindung hin und kündigte an, darauf zu achten, dass die Lohnerhöhung auch tatsächlich eingehalten werde.
Der Handelsverband Deutschlands (HDE) reagierte ebenfalls zurückhaltend. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sprach von einem richtigen Schritt. Das von dem Textildiscounter geplante Mindestentgelt von 7,50 Euro orientiere sich an der in den Tarifverträgen des Einzelhandels geregelten Lohnuntergrenze der untersten Tarifgruppe.
In der Tat kann es nur ein Anfang sein, künftig keine sittenwidrigen Entgelte mehr zu zahlen. Es bleibt zu hoffen, dass der angekündigte Strategiewechsel endlich auch eine effektivere Kontrolle der Arbeitsbedingungen bei den asiatischen Zulieferern, die Achtung der Arbeitnehmer und ihrer Datenschutzrechte sowie die Förderung von Betriebsräten umfasst.
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Letzte Überarbeitung: 9. Januar 2011
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Arbeitsrecht aktuell: |
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Hannover, 08.02.2012 Chefarzt
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09
Frankfurt, 07.02.2012 Fristlose Kündigung
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11
Berlin, 03.02.2012 Kündigungsschutz:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10
München, 02.02.2012 Altersdiskriminierung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11
Berlin, 31.01.2012 Betriebsrat:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11
Berlin, 27.01.2012 Befristung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)
Berlin, 25.01.2012 Europarecht:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)
Frankfurt, 23.01.2012 Mobbingklage:
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10
Berlin, 20.01.2012 Geschäftsführer:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11
Hannover, 19.01.2012 Weihnachtsgeld
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10
Berlin, 17.01.2012 Bewerberdiskriminierung
Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister
Berlin, 13.01.2012 Betriebsratswahl:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10
Berlin, 11.01.2012 BAT Altersstufen:
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09
Berlin, 10.01.2012 CGZP-Tarifverträge:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11
München, 05.01.2012 Aufhebungsvertrag:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10
Berlin, 03.01.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11
Berlin, 20.12.2011 Sozialauswahl:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10
Stuttgart, 05.12.2011 Kündigung:
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10
Berlin, 23.11.2011 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte
Berlin, 05.11.2011 Kündigungsschutzklage:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11
München, 02.11.2011 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10
Frankfurt, 26.10.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11
Frankfurt, 21.10.2011 Fristlose Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10
Hamburg, 23.09.2011 Kündigung:
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11
Berlin, 14.09.2011 BAT-TVöD:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)
Frankfurt, 13.09.2011 Altersgrenzen:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)
Berlin, 12.09.2011 Chefarzt:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10
Hannover, 09.09.2011 Arbeitszeitbetrug:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10
Berlin, 08.09.2011 Whistleblowing:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)
Berlin, 06.09.2011 Bonus - Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09
Frankfurt, 05.09.2011 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10
Berlin, 02.09.2011 GlobeGround Berlin:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11
Frankfurt, 31.08.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10
Hamburg, 25.08.2011 Probezeitkündigung:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11
Frankfurt, 23.08.2011 Kündigung und Vollmacht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09
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