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Arbeitsrecht aktuell: 10/055 Schleckers Vorgehen in der Kritik




Politik sieht Handlungsbedarf

19.03.2010. In Arbeitsrecht aktuell 10/053 "Prekäre Arbeitsverhältnisse bei Schlecker" und Arbeitsrecht aktuell 10/054 "XL-Märkte bei Schlecker" berichteten wir über den Augstieg des Drogerieketteninhabers Anton Schlecker und die stratgeische Neuausrichtung durch den Ersatz der alten Filialen durch so genannte XL-Märkte, in denen überwiegend die alten Beschäftigten zu weit niedrigeren Löhnen und über ein offenbar extra dafür gegründetes Leiharbeitsunternehmen beschäftigt wurden.

Dieses Vorgehen hat Anton Schlecker den Vorwurf des Lohndumpings und des Missbrauchs der Leiharbeit eingebracht. Die zunächst nur vereinzelt vor allem von Gewerkschaftsseite vorgebrachte Kritik hat mittlerweile Wellen geschlagen und zu Diskussionen darüber geführt, dass dem Missbrauch von Leiharbeit (gesetzlich) vorgebeugt werden müsse. Mit dieser Kritik befasst sich der vorliegende Beitrag

von Rechtsanwalt Sebastian W. Kreuziger, Berlin

Öffentliche Kontroverse

Der Ersatz von Stammbelegschaften mit Leiharbeitnehmern bei Schlecker stieß zunächst nur auf lokalen Widerstand. Bei diversen Eröffnungen kam es zu von ver.di organisierten Demonstrationen. Auf der Suche nach politischer Unterstützung wandte sich die Gewerkschaft im zweiten Halbjahr 2009 an die Politik. Das Interesse war jedoch zunächst eher verhalten. Als die Abgeordnete Zimmermann (DIE LINKE) versuchte, Ende November 2009 in der Fragestunde der 6.Sitzung des Deutschen Bundestages (Plenarprotokoll 17/6, Seite 349-351) eine Stellungnahme der Regierung zu erreichen, wurde sie von dem Parlamentarischen Staatssekretär Fuchtel noch vergleichsweise barsch abgekanzelt. Die Bundesregierung sei kein Forschungsinstitut, dessen Aufgabe es wäre, solchen Einzelfällen nachzugehen. Nicht die Politik, sondern die zuständigen Gerichte müssten sich mit den Praktiken von Schlecker befassen.

Kurze Zeit später änderte sich der Ton. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales von der Leyen teilte Mitte Januar 2010 in der ARD-Sendung "Anne Will" mit, die Regierung prüfe, ob bei Schlecker Missbrauch betrieben oder Gesetze umgangen werden. Schlupflöcher müssten durch Gesetzesänderungen geschlossen werden. Diese politische Willensbekundung wurde zudem in einer Pressemitteilung des Ministeriums vom 13.01.2010 und der Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestags-Drucksache 17/487) bekräftigt.

Presse und Politik hatten spätestens zu diesem Zeitpunkt das Thema für sich entdeckt. Sogar die selbst unter öffentlichem Druck stehende CGZP bzw. deren Dachorganisation sah sich zu einer klarstellenden Pressemitteilung genötigt. MENIAR wende zwar den Tarif der CGZP an, habe jedoch selbst keine Tarifverträge mit der CGZP abgeschlossen. Der Tarifpartner der CGZP, der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) betonte, MENIAR sei nicht (mehr) Verbandsmitglied. Die Zeitarbeitsbranche fürchtete um ihr Image und ging insgesamt auf Distanz.

Unter dem Eindruck des zunehmenden öffentlichen Drucks und des bereits angerichteten Imageschadens gab Schlecker nach und teilte mit, keine neuen Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit MENIAR mehr abzuschließen. Gleichwohl ist damit noch nicht gesichert, dass sich das Beschäftigungsniveau der Angestellten der Schlecker XL GmbH wieder erhöht, da dieser Arbeitgeber - anders als Schlecker selbst - nicht tarifgebunden ist. Bemerkenswert ist allerdings, dass zwischen Vertretern von ver.di und Schlecker zwischenzeitlich Verhandlungen über einen Beschäftigungssicherungstarifvertrag und einen Sozialtarifvertrag für rund 41.000 Schlecker-Beschäftigte aufgenommen wurden.

Politischer Handlungsbedarf?

Schlecker hat unbestreitbar in die arbeitsrechtliche Trickkiste gegriffen.

Zum einen hat der Konzern ein nicht tarifgebundenes Unternehmen gegründet. Dieses Unternehmen muss die nach Tarif bezahlten Arbeitnehmer nicht übernehmen, da es sich um eine neue Gesellschaft handelt, die lediglich die Funktionen der alten, nicht aber deren Betriebsmittel oder Arbeitskräfte übernimmt. Es können also neue, kostengünstigere Kräfte engagiert werden. Als Kosten können allenfalls Sozialplanabfindungen o.ä. anfallen.

Zum anderen hat das Unternehmen seine Arbeitskräfte - zunächst - nicht selbst eingestellt, sondern sich der Arbeitnehmerüberlassung per Leiharbeitsunternehmen bedient. Da Leiharbeitsunternehmen bei Anwendung eines Tarifvertrags von dem Grundsatz abweichen dürfen, dass die von ihnen entliehenen Arbeitnehmer zu den beim Entleiher üblichen Bedingungen beschäftigt werden müssen (§§ 9, 10 Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz - AÜG), konnten die Lohnkosten (und das Arbeitnehmerschutzniveau) damit noch weiter gesenkt werden.

MENIAR hat hier auf Tarifverträge der CGZP zurückgegriffen. Das könnte sich als Fehler erweisen, da die "Tarifverträge" der CGZP mit großer Wahrscheinlichkeit mangels Tariffähigkeit der Organisation keine echten Tarifverträge im Rechtssinne sind (wir berichteten hierüber in Arbeitsrecht aktuell 09/134 Zur Tariffähigkeit der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen“ (CGZP) und Arbeitsrecht aktuell 10/013 Fehlende Tariffähigkeit der CGZP bestätigt). Die zu erwartenden Gehalts- und Beitragsnachzahlungen treffen allerdings in erster Linie MENIAR.

Unabhängig von diesen Details der Schlecker-Story sind Tarifflucht und die Substitution von Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer kein auf Schlecker begrenztes Phänomen. Was rechtlich möglich ist, wird gemacht. Ob Kommunikationskonzerne, Universitätskliniken oder Pflegeeinrichtungen - Sparzwänge sind in praktisch allen Branchen zu finden und die Möglichkeit, per Leiharbeit über günstiges, flexibles und austauschbares Personal zu verfügen, wird zunehmend genutzt. Mit Leiharbeit soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers eine "Brücke in ein Arbeitsverhältnis" gebaut und flexibel auf Nachfrageschwankungen reagiert werden. Der kürzlich veröffentlichte Elfte Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (11. AÜG-Bericht) deutet darauf hin, dass zwar nach wie vor ein grundsätzlich positives Bild der Leiharbeit gezeichnet wird, doch sind die Schattenseiten angesichts "kreativer Gestaltungen" wie im Falle Schlecker nicht mehr zu übersehen.

Sollte sich der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der Diskussion über die derzeitige Umstrukturierung bei Schlecker zu einer Reform der gesetzlichen Regelungen über die Leiharbeit entschließen, wäre es besonders dringlich, die Leiharbeitsbranche in die staatliche Mindestlohngesetzgebung einzubeziehen, sei es durch Aufnahme der Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder durch Mindestlohnregelungen im AÜG.

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Letzte Überarbeitung: 30. Dezember 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10