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Arbeitsrecht aktuell: 10/053 Prekäre Arbeitsverhältnisse bei Schlecker
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Aufstieg der Drogeriekette Schlecker
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17.03.2010. Anton Schlecker begann als Betreiber einiger vom Vater übernommener Metzgereifilialen und expandierte seit Mitte der 70er Jahre mit Discount-Drogerie-Märkten.
Der Erfolg des der Drogeriemarktkette "Schlecker" wird allerdings seit längerem von öffentlicher Kritik an prekären Arbeitsverhältnissen begleitet. Aktuelle Stichworte sind Lohndumping und Tarifflucht durch die Einschaltung eines zum Konzern gehörenden, jedenfalls eng mit der Konzernleitung verbundenen Zeitarbeitsunternehmens.
Im folgenden finden Sie einige Informationen zum Hintergrund des Aufstiegs des Selfmademanns Anton Schlecker.
von Rechtsanwalt Sebastian W. Kreuziger, Berlin
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Anton Schlecker kann auf ein beeindruckendes Lebenswerk zurückblicken. Bereits 1965, im Alter von 21 Jahren, trat er in das von seinem Vater gegründete Unternehmen ein, das damals noch aus einer Fleischwarenfabrik und einigen Metzgereifilialen bestand. Als im Jahr 1974 die Preisbindung für Markenartikel durch eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wegfiel, bewies Schlecker Spürsinn und begann, die damals noch wenig verbreiteten Discount-Drogerie-Märkte zu eröffnen.
In den folgenden drei Jahrzehnten war seine Unternehmenspolitik durch aggressive Expansion geprägt. Die Zahl der "AS-Märkte" wuchs schnell bis tief in den vierstelligen Bereich. Anders als seine Mitbewerber setzte der Selfmade-Milliardär nicht auf attraktive, weiträumige Läden, sondern auf kleine Flächen mit niedrigen Mieten und ein - wie es auf der Schlecker -Homepage umschrieben wird - straff organisiertes Management. Seit Mitte der neunziger Jahre gilt Schlecker als Marktführer unter den Drogeriemärkten.
Seitdem allerdings drangen immer öfter Informationen über prekäre Arbeitsbedingungen bei Schlecker an die Öffentlichkeit. Besonders unrühmlich (und von ver.di immer wieder gern erwähnt) ist dabei ein Stuttgarter Strafbefehl aus dem Jahr 1998. Wegen Betruges wurden Anton Schlecker und seine Frau Christa seinerzeit zu jeweils zehn Monate auf Bewährung sowie Geldstrafen von insgesamt einer Million Euro verurteilt. Das Paar hatte jahrelang einer Reihe seiner Angestellten eine tarifliche Bezahlung vorgetäuscht. Sicherlich auch motiviert durch die mit dieser Verurteilung verbundene schlechte Publicity schloss Schlecker im Jahr 2001 mit der damals frisch gegründeten Gewerkschaft ver.di einen Anerkennungstarifvertrag, durch den sich das Unternehmen im Wesentlichen dazu verpflichtete, seinen Angestellten die im Einzelhandel üblichen Tariflöhne zu zahlen.
Im Laufe der letzten Dekade verschärften sich die Wettbewerbsbedingungen für Schlecker zunehmend. Mitbewerber wie dm und Rossmann gewannen mit geräumigen, lichtdurchfluteten Ladenausstattungen immer mehr Marktanteile. Erneute Skandale um die Arbeitsbedingungen bei Schlecker erschütterten den Konzern. Das Konzept, die Kosten um jeden Preis niedrig zu halten und ein ausgeprägtes Kontrollbedürfnis hatten seinerseits ihren Preis.
Enge, vollgepackte Filialen in unattraktiven (und damit kostengünstigen) Lagen führten zu einem Schmuddelimage. Systematische Überwachungen durch Kameras, Detektive und Kontrollbesuche durch die Familie Schlecker erweckten in der Öffentlichkeit den Eindruck, es werde ein Klima der Angst geschaffen. Auch bei den Personalkosten sparte Schlecker. Oft werden die Läden nur durch einen Verkäufer pro Schicht geführt, der für alle betrieblichen Aspekte von der Beratung über den Verkauf bis hin zur Warenverteilung allein verantwortlich ist. Damit verbunden ist ein enormes Risiko für die - zumeist weiblichen - Angestellten. Schlecker selbst räumt ein, dass sich die Zahl der jährlichen Überfälle auf seine Filialen "im unteren dreistelligen Bereich" bewegt.
Wie genau die Geschäftslage von Schlecker in den letzten zwei Jahren aussieht, ist nicht näher bekannt. Die Familie Schlecker hält sich traditionell bedeckt. Alle in der Presse kursierenden Zahlen sind - ebenso wie die Schätzungen von ver.di - daher mit Vorsicht zu betrachten. Tatsache ist, dass der zunehmende Konkurrenzdruck an dem Marktführer nagt. Den niedrigen Mieten und der dünnen Personaldecke stehen ein hoher logistischer Aufwand und teilweise fehlende Rendite in einer Reihe der Kleinfilialen gegenüber.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Pressemitteilung des Bundesministeriums vom 13.01.2010
Plenarprotokoll 17/6, Seite 349-351, Fragestunde der 6. Sitzung des Deutschen Bundestages
Bundestags-Drucksache 17/487, kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elfter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Arbeitsrecht aktuell: 10/199 Gesetzeswurf des BMAS zur Leiharbeit
Arbeitsrecht aktuell: 10/055 Schleckers Vorgehen in der Kritik
Arbeitsrecht aktuell: 10/054 XL-Märkte bei Schlecker
Arbeitsrecht aktuell: 10/013 Fehlende Tariffähigkeit der CGZP bestätigt
Arbeitsrecht aktuell: 09/173 Schlecker verliert gegen Betriebsrat
Arbeitsrecht aktuell: 09/134 Zur Tariffähigkeit der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen“ (CGZP)
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsänderung
Handbuch Arbeitsrecht: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Handbuch Arbeitsrecht: Sozialplan
Handbuch Arbeitsrecht: Interessenausgleich
Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitnehmerüberlassung
Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
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Letzte Überarbeitung: 30. Dezember 2011
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Arbeitsrecht aktuell: |
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Berlin, 19.05.2012 Teilzeitanspruch:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11
Berlin, 17.05.2012 Outsourcing:
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10
Berlin, 17.05.2012 Öffentlicher Dienst:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11
München, 16.05.2012 Altersversorgung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11
Hannover, 15.05.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11
Frankfurt, 14.05.2012 Leiharbeit:
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER
Berlin, 12.05.2012 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10
Köln, 09.05.2012 Whistleblowing:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11
Köln, 08.05.2012 Lohnrückzahlung:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11
München, 07.05.2012 Kündigungsschutzklage:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10
Frankfurt, 04.05.2012 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel
Köln, 03.05.2012 Korruption:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11
Köln, 02.05.2012 Kündigung und Krankheit:
Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11
Köln, 30.04.2012 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11
Frankfurt, 25.04.2012 Urlaubsabgeltung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10
Köln, 24.04.2012 Diskriminierungsschutz:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10
Frankfurt, 23.04.2012 Fristlose Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11
Hamburg, 20.04.2012 Lohnuntergrenzen:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10
Hamburg, 20.04.2012 Diskriminierung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)
Hannover, 18.04.2012 Gleichbehandlung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10
Hamburg, 13.04.2012 Kündigungsschutzklage:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10
Stuttgart, 12.04.2012 Änderungskündigung:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11
Köln, 28.03.2012 Ermahnung:
Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11
Frankfurt, 26.03.2012 Mitarbeitergespräche:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11
Berlin, 22.03.2012 Massenentlassungsanzeige
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10
Berlin, 21.03.2012 Gleicher Urlaub:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10
Berlin, 18.03.2012 Änderungskündigung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11
Berlin, 16.03.2012 Bewerberdiskriminierung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11
Berlin, 15.03.2012 Urlaubsrecht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10
Berlin, 14.03.2012 Wettbewerbsverbot:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10
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