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07: Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.09.2002 (Richtlinie 2002/73/EG)
Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.09.2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen
Mit der Richtlinie 2002/73/EG wird die Rechtsprechung des EuGH zur Gleichbehandlungsrichtlinie (Richtlinie 76/207/EWG), d.h. zum Verbot der geschlechtsbedingten Diskriminierung, zusammengefasst und die Gleichbehandlungsrichtlinie unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erlassenen Antidiskriminierungsrichtlinien auf den aktuellen Stand gebracht.
So wird zum Beispiel das Verbot der mittelbaren Diskriminierung, der Belästigung, der sexuellen Belästigung sowie der Anweisung zur Diskriminierung in die Richtlinie eingefügt.
Quelle / ©: Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu
Hinweis: Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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