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19/227a Erste Ausschlussfrist läuft während einer Verhandlung weiter
09.10.2019. Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussklauseln, denen zufolge Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis untergehen können, wenn sie nicht innerhalb einer in der Klausel festgelegten Frist gegenüber dem anderen Vertragspartner geltend gemacht werden. Zur Wahrung einer sogenannten Ausschlussfrist muss der jeweilige Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er Inhaber einer konkreten Forderung ist und auf die Erfüllung besteht. In einem Urteil vom 17.04.2019, 5 AZR 331/18 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun klar, dass Verhandlungen zwischen den Parteien über die Forderung den Ablauf einer Ausschlussfrist nicht hemmen.
Mehr zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 01/2019 BAG: Verhandlungen über einen Anspruch hemmen nicht den Ablauf einer Ausschlussfrist auf erster Stufe
Letzte Überarbeitung: 19. August 2022
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