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ARBEITSRECHT AKTUELL // 20/042

Geld statt Ur­laub?

Er­fah­ren Sie hier, wel­che Tei­le des Rest­ur­laubs an Ar­beit­neh­mer aus­ge­zahlt wer­den kön­nen.
Urlaubsgeld, Liegestuhl mit Geldschein

28.02.2020. Wenn viel zu tun ist, vor al­lem am Jah­res­en­de, be­hal­ten Ar­beit­neh­mer oft ei­nen Teil ih­res Jah­res­ur­laubs.

Manch­mal kann man den Rest­ur­laub aber auch im nächs­ten Jahr nicht neh­men, weil die Ar­beit es noch im­mer nicht zu­lässt oder weil z.B. Kol­le­gen aus­fal­len.

Dann stellt sich die Fra­ge, ob man sich die of­fe­nen Rest­ur­laubs­ta­ge nicht viel­leicht aus­zah­len las­sen könn­te.

In die­sem Vi­deo er­fah­ren Sie, un­ter wel­chen Um­stän­den das geht und wann es ge­setz­lich ver­bo­ten ist.

Video: Geld statt Urlaub?

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