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BAG, Ur­teil vom 24.04.2014, 8 AZR 369/13

   
Schlagworte: Betriebsübergang, Widerspruch
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 8 AZR 369/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 24.04.2014
   
Leitsätze: Der Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB ist gegenüber dem „neuen Inhaber“ oder dem „bisherigen Arbeitgeber“ zu erklären; er richtet sich gegen den letzten Übergang des Arbeitsverhältnisses infolge des letzten Betriebsübergangs.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Gera, Urteil vom 21.5.2012 - 1 Ca 113/12
Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 5.2.2013 - 1 Sa 189/12
   

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