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LAG Hamm, Ur­teil vom 12.10.2016, 16 Sa 51/13

   
Schlagworte: Urlaub: Elternzeit, Elternzeit: Urlaub, Urlaubsabgeltung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Aktenzeichen: 16 Sa 51/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.10.2016
   
Leitsätze:

1) § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG, der dem Arbeitgeber die Kürzung des Erholungsurlaubs für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit gestattet, ist europarechtlich nicht zu beanstanden.

2) Die Erklärung über die Kürzung des während des Erziehungsurlaubs entstandenen Urlaubsanspruchs kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr abgegeben werden.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hamm, Urteil vom 18.12.2012, 4 Ca 1729/12 L
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2015, 9 AZR 725/13
   

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