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BAG, Ur­teil vom 31.08.2015, 5 AZR 545/04

   
Schlagworte: Ausschlussfrist, Formularvertrag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 545/04
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 31.08.2015
   
Leitsätze:

1. Für Angehörige eines Rettungsdienstes ist regelmäßig ein Nachtzuschlag in Höhe von 10 % des Arbeitsverdienstes iSv. § 6 Abs. 5
ArbZG angemessen.

2. Einseitige Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen, die nur für den Arbeitnehmer zum Anspruchsverlust führen, widersprechen einer ausgewogenen Vertragsgestaltung und sind deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

3. Bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB sind auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen, weil der Arbeitnehmer Verbraucher iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB ist.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 21.04.2004, 3 Ca 132d/04
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.09.2004, 3 Sa 245/04
   

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