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Lohndiskriminierung bei außertariflicher Bezahlung

24.02.2023. Erhält eine Frau (oder ein Mann) für die gleiche Arbeit wie ein vergleichbarer Mann (oder eine vergleichbare Frau) ein geringeres, arbeitsvertraglich vereinbartes Gehalt, ist eine geschlechtsbedingte Diskriminierung im Sinne von nach § 22 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu vermuten.
Dann muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die ungleiche Bezahlung auf sachlichen, d.h. nicht diskriminierenden Gründen beruht.
Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen sächsischen Streitfall entschieden: BAG Urteil vom 16.02.2023, 8 AZR 450/21
Weitere Informationen zu dieser Entscheiung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 04|2023 BAG: Vertragsfreiheit ist keine Rechtfertigung für ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen
Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Allgemein
Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Rechte Betroffener
Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Geschlecht
Handbuch Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
Letzte Überarbeitung: 26. Februar 2025
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