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Handbuch Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt




Informationen zum Thema Lohn und Gehalt

von Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, woraus sich der Anspruch auf Lohn bzw. Gehalt ergibt, welche zwingenden Lohnuntergrenzen zu beachten sind, welche Auswirkungen Arbeitsausfälle auf den Vergütungsanspruch haben und welche rechtlichen Möglichkeiten Arbeitnehmer bei einem Zahlungsverzug des Arbeitgebers haben.

Außerdem finden Sie Hinweise dazu, was man im Zusammenhang mit vertraglchen oder tariflichen Ausschlussfristen beachten sollte und wann Vergütungsansprüche verjähren.

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Woraus ergibt sich Ihr Anspruch auf Vergütung?

Ihr Anspruch auf Vergütung (= Lohn oder Gehalt) ergibt sich zunächst einmal aus Ihrem Arbeitsvertrag. Unter "Arbeitsvertrag" ist aber nicht unbedingt ein "schriftlicher Arbeitsvertrag" zu verstehen. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich, d.h. ohne schriftliche Beurkundung in rechtlich verbindlicher Weise geschlossen werden. Sie können also auch aus einem mündlichen Vertrag Ansprüche auf Zahlung herleiten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Arbeitsvertrag.

Zum Arbeitsvertrag gehören auch ergänzende Regelungen. Das sind zum Beispiel Vereinbarungen über Gratifikationen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen aus Anlaß eines Betriebsjubiläums. Auf solche Sonderzahlungen haben Sie unter Umständen auch ohne ausdrückliche vertragliche Absprachen mit dem Arbeitgeber einen Anspruch, falls der Arbeitgeber diese Gratifikationen wiederholt ohne Vorbehalt gewährt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Betriebliche Übung, Gleichbehandlungsgrundsatz und Gratifikationen.

Weiterhin können Sie auch dann ohne ausdrückliche Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag Ansprüche auf eine bestimmte Vergütung oder auf zusätzliche Leistungen haben, wenn sich das aus einem Tarifvertrag ergibt, der auf Sie anwendbar ist.

Selbst wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Vergütung gar keine Regelung getroffen haben (zum Beispiel weil dieser Punkt beim Vertragsschluss einfach "vergessen" wurde), haben Sie einen Rechtsanspruch auf Zahlung der "üblichen Vergütung". Dies folgt aus § 612 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Unter der "üblichen Vergütung" versteht man dabei vor allem die Regelungen, die sich in Tarifverträgen über diese Punkte finden.

Woraus ergeben sich zwingende Lohnuntergrenzen?

Muss der Arbeitgeber die Vorschriften eines Tarifvertrags einhalten, weil sowohl er als auch der Arbeitnehmer tarifgebunden ist oder weil es einen räumlich und fachlich einschlägigen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, ergeben sich Lohnuntergrenzen aus dem anwendbaren Tarifvertrag. Von ihm kann nur durch Vereinbarung eines höheren Lohns, d.h. zugunsten des Arbeitnehmers, nicht aber zu seinen Ungunsten abgewichen werden (§ 4 Abs.3 Tarifvertragsgesetz - TVG).

Ist auf das Arbeitsverhältns kein Tarifvertrag anzuwenden, können sich dennoch - mittelbar - Lohnuntergrenzen aus einem räumlich und fachlich einschlägigen Tarifvertrag ergeben: Unterschreitet eine arbeitsvertraglich „frei“ ausgehandelte Vergütung nämlich die Vergütungsregelungen eines solchen einschlägigen Lohntarifvertrags um mehr als ein Drittel, liegt nach der Rechtsprechung Lohnwucher im Sinne von § 138 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor. Dann wird die nichtige, weil wucherisch geringe Lohnvereinbarung gemäß § 612 Abs.2 BGB durch den Tariflohn ersetzt. Der Arbeitnehmer hat dann einen Anspruch auf Zahlung der Differenz zwischen der ihm gewährten, unzulässig geringen Vergütung und dem Tariflohn.

Zwingende Lohnuntergrenzen ergeben sich für bestimmte Branchen auch aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie für Leiharbeitnehmer aus dem Grundsatz des "equal pay", falls sie nicht bei ihrem Arbeitgeber, dem Zeitarbeitsunternehmen, nach einem rechtsgültigen Leiharbeitstarifvertrag enthloht werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Zeitarbeit) und Mindestlohn.

Was geschieht mit der Vergütung bei Arbeitsausfällen?

Im allgemeinen erhalten Sie keine Vergütung, wenn Sie zu der festgesetzten Arbeitszeit nicht arbeiten. Es gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn.

Von diesem allgemeinen Grundsatz gibt es aber viele Ausnahmen. Diese Ausnahmen kommen dem Arbeitnehmer zugute: Immer dann, wenn eine solche Ausnahme gemacht wird, erhält der Arbeitnehmer nämlich trotz des Arbeitsausfalls seine volle Vergütung - ganz so, als ob er gearbeitet hätte.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Vergütung bei Arbeitsausfall.

Was tun bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers?

Wenn Ihr Arbeitgeber die Vergütung zu der im Vertrag festgesetzten Zeit nicht zahlt, wenn also zum Beispiel am Letzten des Monats das Geld nicht auf Ihrem Konto ist, haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um Ihren Zahlungsanspruch abzusichern. Praktisch wichtig ist vor allem das Recht, die Arbeitsleistung zurückzuhalten, bis die ausstehende Vergütung bezahlt worden ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Lohnrückstand - Arbeitgeberpflichten, Lohnrückstand - Arbeitnehmerrechte und unter Zahlungsverzug des Arbeitgebers.

Was müssen Sie bei Ausschlussfristen beachten?

In Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem auf Sie anwendbaren Tarifvertrag können Klauseln enthalten sein, die besagen, daß Ihre Ansprüche verfallen oder ausgeschlossen sind (= endgültig untergehen), wenn Sie sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit ("Ausschlussfrist") geltend gemacht haben. Durch Ausschlussfristen können Sie also Ihre Ansprüche auf die Ihnen zustehende Vergütung endgültig verlieren.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Ausschlussfristen.

Wann verjähren Ihre Ansprüche auf die Vergütung?

Wann Ihre Zahlungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjähren, was dies rechtlich bedeutet und welche Änderungen sich hier mit durch die Schuldrechtsreform ergeben haben, können Sie unter dem Stichwort Verjährung von Ansprüchen nachlesen.

Wo finden Sie mehr zum Thema Lohn und Gehalt?

Weitere Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Thema Lohn und Gehalt interessieren könnten, finden Sie hier:

Kommentare unseres Anwaltsteams zu aktuellen Fragen rund um das Thema Lohn und Gehalt finden Sie hier:

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Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Lohn und Gehalt haben oder sich nicht sicher sind, ob Sie bestimmte Vergütungsbestandteile beanspruchen können oder ob bestehende Lohnuntergrenzen eingehalten werden, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung offener Lohn- bzw. Gehaltsansprüche, sei es dass diese aus Arbeitsvertrag, Betriebsübung, Gleichbehandlungsgrundsatz oder einem Tarifvertrag folgen.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen möglicherweise nur kurze Zeit für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche zur Verfügung steht, falls Sie arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen zu beachten haben.

Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber.

Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen bzw. Gehaltsmitteilungen
  • Unterlagen / Belege für die rückständigen Vergütungsansprüche (falls vorhanden)

Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

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Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 2. Februar 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09