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Nutzungsausfallentschädigung für Entzug des Dienstwagens
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) akzeptiert in AGB enthaltene Widerrufsvorbehalte nur in engen Grenzen. Ein Widerruf ist nur aus sachlichen Gründen möglich, die in der Vorbehaltsklausel klar benannt sein müssen. Ein Sachgrund kann eine Freistellung im Anschluss an eine Kündigung sein. Da der plötzliche Entzug der Pkw-Nutzung den Arbeitnehmer hart treffen kann, ist aber fraglich, ob für diesen Fall auch eine Ankündigungsfrist geregelt sein muss. Darüber hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in seinem Urteil vom 14.09.2010 (13 Sa 462/10) zu entscheiden.
Der Arbeitgeber einer Personaldisponentin hatte sich mit einer vorformulierten Klausel das Recht vorbehalten, einen Dienstwagen entschädigungslos zurückzuverlangen, wenn sie nach einer Kündigung freigestellt werden sollte. Als es dazu kam, klagte die Disponentin auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Anders als das Arbeitsgericht Oldenburg (Urteil vom 16.02.2010, 1 Ca 474/09) gab ihr das LAG Recht, weil in der Klausel keine Ankündigungsfrist für den Widerruf vorgesehen war.
Fazit: Das LAG meint, dass der Entzug eines Dienstwagens bei einer kündigungsbedingten Freistellung nur mit einer vereinbarten Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen möglich ist. Das überzeugt, so dass betroffenen Arbeitnehmern zu raten ist, für eine "Knall auf Fall" geforderte Pkw-Rückgabe Nutzungsausfallentschädigung zu verlangen. Ob das BAG das LAG bestätigt, ist allerdings offen, da über die derzeit anhängige Revision (AZ: 9 AZR 651/10) noch nicht entschieden worden ist.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 14.09.2010, 13 Sa 462/10
- Mein Dienstwagen? (handelsblatt.com )
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Freistellungsklausel
- Handbuch Arbeitsrecht: Dienstwagen
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
- Handbuch Arbeitsrecht: Widerrufsvorbehalt
- Arbeitsrecht aktuell: 12/267 Fristloser Widerruf der Dienstwagenüberlassung?
- Arbeitsrecht aktuell: 11/125 Widerrufsvorbehalt in Arbeitsvertrag, der vor 2002 vereinbart wurde
- Arbeitsrecht aktuell: 11/102 Dienstwagennutzung nach fristloser Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/007 Dienstwagen bei Krankheit nur bis zum Ende der Entgeltfortzahlung
- Arbeitsrecht aktuell: 10/203 Widerruf der Dienstwagengestellung aus „wirtschaftlichen Gründen“
- Arbeitsrecht aktuell: 09/080 Wegfall der Dienstwagenberechtigung bei längerer Krankheit
Letzte Überarbeitung: 4. August 2015
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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