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Kündigung wegen Verdachts der Geldunterschlagung

08.07.2019. Vor zwei Wochen hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf die Kündigungsschutzklage eines fristlos gekündigten langjährigen Mitarbeiters des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) abgesegnet, nachdem bereits das Arbeitsgericht Düsseldorf in erster Instanz gegen den Arbeitnehmer entschieden hatte.
Der Dienstherr hatte die Kündigung als Verdachtskündigung ausgesprochen, da der Arbeitnehmer, ein bei der Polizei eingesetzter Pförtner, kurz vor Weihnachten 2017 (angeblich) einen von einer Passantin gefundenen 100-Euro-Schein an sich genommen, aber nicht als Fundsache gemeldet hatte.
Der Finderin kam es seltsam vor, dass ihr die Abgabe des 100-Euro-Scheins nicht schriftlich bestätig worden war, d.h. es gab weder eine Quittung noch eine Vorgangsnummer. Daher hakte sie am nächsten Tag per E-Mail bei der Polizei nach und wollte wissen, was aus den abgegebenen 100 EUR geworden war.
Durch diese E-Mail kam ein Stein ins Rollen: Der Pförtner wurde strafrechtlich wegen Unterschlagung belangt, und die Finderin wurde gebeten, sich einige Fotos anzusehen und zu sagen, ob diejenige Person darunter wäre, der sie das Geld gegeben hatte. Sie zeigte auf den Pförtner.
Der Pförtner wurde daraufhin wegen des Verdachts der Unterschlagung angehört. Er gab zwar zu, mit der Finderin des Geldes an dem fraglichen Tag über den 100-Euro-Schein gesprochen zu haben. Allerdings blieb er bei seiner Version, den Schein nicht entgegengenommen zu haben. Vielmehr habe er der Finderin eine andere, für die Annahme von Fundsachen zuständige Stelle genannt und sie gebeten, sich dorthin zu wenden. Die Finderin sei dann mit dem 100-Euro-Schein wieder fortgegangen.
Diese Version der Geschichte wollte niemand glauben, weder der Arbeitgeber noch das Arbeitsgericht Düsseldorf noch das für die Berufung zuständige LAG: LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2019, 6 Sa 994/18 (Pressemeldung des Gerichts).
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2019, 6 Sa 994/18 (Pressemeldung des Gerichts)
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Letzte Überarbeitung: 28. September 2021
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