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Arbeitsrecht aktuell: 10/250 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll reformiert werden




Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll reformiert werden

Pressemitteilung des BMBF vom 02.11.2010

22.12.2010. In Deutschland herrscht Fachkräftemangel, der teilweise durch Zuwanderer mit ausländischen Abschlüssen ausgeglichen werden könnte. Diese Lösung ist schon seit längerem bekannt. Doch fehlende einheitliche Verfahrensweisen und Kriterien machen die Rechtslage undurchsichtig, fehleranfällig und lückenhaft. Die Bundesregierung arbeitet daher schon seit längerem an einer Gesetzesreform. Greifbare Ergebnisse sind jedoch nicht in Sicht: Pressemitteilung des BMBF vom 02.11.2010.

von Rechtsanwalt Sebastian W. Kreuziger, Berlin

Fachkräftemangel und bürokratische Hürden

Es ist kein Geheimnis, dass in Deutschland ein stetig wachsender Mangel an Fachkräften herrscht. Es fehlt an den so genannten Berufen aus dem Bereich "MINT" (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik). Dabei gibt es nach verschiedenen Schätzungen in der Bundesrepublik zwischen 300 000 und 500 000 Akademiker, deren ausländische Qualifikationen innerstaatlich nicht angemessen verwertbar sind.

Viele potentielle Fachkräfte werden aber unter ihren fachlichen Fähigkeiten als Ungelernte beschäftigt, da die rechtliche Situation unübersichtlich und uneinheitlich ist. Fast ebenso groß wie die Zahl der verschiedenen Berufe ist die Zahl der Verfahrensweisen und zuständigen Stellen. 16 unterschiedliche Landesrechte führen zudem zu einer weiteren rechtlichen Zersplitterung. Auch fehlen einheitliche Kriterien für Bewertung bereits vorhandener Abschlüsse und Ansprüche auf deren bundesweite Anerkennung.

Sowohl der Mangel an Fachkräften als auch das Problem fehlender innerstaatlicher Anerkennung ausländischer Fachkräfte sind schon seit längerem bekannt und Gegenstand kontrovers geführter, allerdings effektiv fruchtloser Diskussionen. Die letzte große politische Absichtserklärung enthielt der Koalitionsvertrag für die derzeitige 17. Legislaturperiode. Dort vereinbarten die Regierungsparteien, ein einfaches, transparentes und nutzerfreundliches Anerkennungsverfahren zu schaffen. Neben einer Erstanlaufstelle und Teilanerkennungen sollen auch Anpassungs- und Ergänzungsqualifikationen in größerem Umfang als bisher ermöglicht werden.

Auf dieser Grundlage beschloss die Bundesregierung vor einem Jahr ein Eckpunktepapier zur "Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen". Nur unwesentlich detaillierter wurde hier das Ziel bekräftigt, ergänzende Regelungen einzuführen, "um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für alle Personen mit im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen, die sich rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten, zu verbessern". Die Dauer des avisierten Anerkennungsverfahrens sollte, so das erklärte Ziel, sechs Monate nicht überschreiten.

Ein angekündigter Referentenentwurf für die nötigen gesetzlichen Änderungen sollte nach den ursprünglichen Planungen vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden, wurde dann auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben und zuletzt für den Integrationsgipfel, der Problemen der Zuwanderung gewidmet ist, angekündigt.

Der Gesetzesentwurf des BMBF

Letztlich ist es auch bei der Ankündigung geblieben. Am 11.11.2010 konnte die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan offenbar keinen vollendeten Gesetzesentwurf vorlegen, sondern nur in allgemeiner Form dessen Inhalt umschreiben. Der Entwurf werde zurzeit von mehreren, für bestimmte Berufsgruppen zuständigen Ressorts ergänzt, hieß es. Die Pressemitteilung des Bundesministeriums ist daher bislang die einzige verfügbare Quelle.

Der Entwurf soll danach allgemeine Regelungen zu den Voraussetzungen der Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen enthalten. Zudem gibt es für die nicht reglementierten Berufe, also insbesondere die vom Berufausbildungsgesetz (BBiG) erfassten, erstmals einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Bewertung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und er enthält Verfahrensregelungen.

Der Gesetzentwurf soll "klare und einheitliche Kriterien" für die Bewertung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vorsehen.

Die Schaffung einer einheitlichen Einrichtung ist nicht geplant. Die vorgesehenen Verfahren werden vielmehr von den für die jeweilige Berufsausbildung und den Berufszugang zuständigen Kammern und Behörden umgesetzt.

In den Fällen, in denen sich eine Auslandsqualifikation als nicht gleichwertig erweist, sind die Antragsteller/innen über die im Verhältnis zur deutschen Ausbildung bestehenden Fehlstellen zu informieren, damit sie sich entsprechend nachqualifizieren können. Es sollen Beratungsangebote für Ausgleichmaßnahmen und sonstige Nachqualifizierungs- und Fortbildungs¬maßnahmen sowie zu entsprechenden Förder¬möglichkeiten geschaffen werden. Ein allgemeiner Anspruch auf Nachqualifizierung ist jedoch nicht vorgesehen.

Das Bundesgesetz wird sich nur auf Berufe, die auf Bundesebene geregelt sind, beziehen, also insbesondere auf akademische und nichtakademische Heilberufe, sowie Ausbildungsberufe nach dem BBiG oder der Handwerksordnung.

Fazit

Die Ansätze der Regierung waren und bleiben interessant. Schon allein die im Eckpunktepapier erwähnte Erstanlaufstelle wäre ein deutlicher Fortschritt und eine große Hilfe durch den Behördendschungel. Momentan grenzt es schon an Geheimwissen, die zuständige Stelle für ein Anerkennungsverfahren zu kennen.

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu reformieren, scheint aber offenbar doch wesentlich schwieriger zu sein, als von der Bundesregierung erwartet. Die immer neuen, von Worthülsen geprägten Fortschrittsbekundungen sprechen eine deutliche Sprache. Führt man sich dann noch vor Augen, dass noch nicht einmal das förmliche Gesetzgebungsverfahren begonnen hat oder auch nur ein fertiger Entwurf vorliegt, ist Skepsis mehr als angebracht. Momentan erscheint es jedenfalls nicht realistisch, auf absehbare Zeit mit Verbesserungen für Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen zu rechnen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

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Letzte Überarbeitung: 2. März 2012

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

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