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Arbeitsrecht aktuell: 11/190 Personalgewinnungszuschlag und andere Goodies: Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund




Beamtenlaufbahn im Bund soll für Fachkräfte finanziell attraktiver werden

BR-Drucksache 458/11 vom 12.08.2011

29.09.2011. Derzeit sind etwa sieben Millionen Beschäftigte älter als 50 Jahre, denn die geburtenstarken Jahrgänge rücken in die Altersgruppe der Fünfzigjährigen ein - bei gleichzeitig seit langem rückläufigen Geburtenzahlen. Nach Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) ist die öffentliche Verwaltung von dieser "Vergreisung" besonders stark betroffen.

Außerdem haben deutsche Arbeitgeber noch ein weiteres Problem: Seit Jahren herrscht Fachkräftemangel. Ärzte, Ingenieure und Informatiker werden händeringend gesucht. Das hat auch der Bund erkannt, der mit dem Mitte August 2011 vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung in Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (BR-Drucksache 458/11) Nachwuchs anlocken möchte. Im folgenden werden die Eckpunkte dieser Gesetzesänderung kurz vorgestellt.

von Rechtsanwalt Sebastian W. Kreuziger, Berlin

Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei Berlin

Personalgewinnungszuschlag soll Beamtenlaufbahn attraktiver machen

Die Möglichkeit von Sonderzuschlägen zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit (§ 72 Bundesbesoldungsgesetz - BBesG - alte Fassung) soll durch einen neuen Personalgewinnungszuschlag ersetzt werden (§ 43 BBesG neue Fassung). Der Personalgewinnungszuschlag kann von der obersten Dienstbehörde je nach den konkreten Umständen, z.B. der Lage auf dem Arbeitsmarkt, flexibel angepasst werden. Der Zuschlag kann vier Jahre lang gezahlt werden, bei Verlängerung höchstens acht Jahre lang. Er kann als Monatsbetrag (Zuschlag), aber auch als Einmalzahlung (Prämie) ausgezahlt werden.

Die Regelung richtet sich in erster Linie an Neueinsteiger. Aber auch der ortsübergreifende Stellenwechsel soll gefördert werden. Wer bereits in einem Dienstverhältnis zum Bund steht, hat deshalb künftig die Chance auf einen Personalgewinnungszuschlag, wenn zwischen Wohnung und neuem Dienstort mindestens 30 Kilometer liegen.

Besoldungsnachteile für Eltern und bei Wechsel in den Bundesdienst werden ausgeglichen

Ebenfalls in erster Linie an Neueinsteiger gerichtet ist die Möglichkeit, künftig Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten wie Erfahrungszeiten bei der Festsetzung der Grundgehaltsstufen zu berücksichtigen. Hiervon profitieren auch Bundesbeamte, die zwischen dem 01.07.2009 und dem (bevorstehenden) Inkrafttreten des Gesetzes ernannt wurden. Anders als bei „echten“ Neueinsteigern werden die Zeiten jedoch nicht automatisch, sondern nur auf Antrag anerkannt (§ 72, § 28 Abs.1 Satz 2 BBesG - neue Fassung)

Zudem wird der Wechsel vom Landesdienst in den Bundesdienst mit einer Ausgleichszulage gefördert (vgl. § 83a Abs.2, §§ 19a, 19b BBesG). Mit ihr werden finanzielle Nachteile vermieden, die sich sonst aus den unterschiedlichen Besoldungssystemen in Bund und Ländern ergeben können.

Besoldungsanreize für IT-Fachkräfte / Regelungen für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft bei Ärzten

Den Mangel an IT-Fachkräften und Ärzten möchte der Bund ebenfalls durch finanzielle Anreize begegnen. Informatiker werden künftig einem höher besoldeten Eingangsamt zugewiesen (§ 23 Abs.2 BBesG neue Fassung) und Sanitätsoffiziere in Bundeswehrkrankenhäusern bekommen eine Sonderregelung für die Vergütung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft (§ 50b BBesG). Sie muss aber noch per Rechtsverordnung mit Leben gefüllt werden.

Fazit

Der Personalgewinnungszuschlag, die Verbesserungen bei der Stufenfestsetzung sowie die bessere Bezahlung von IT-Kräften und Ärzten machen deutlich, dass der Bund seine Personalprobleme vor allem durch Vergütungsverbesserungen lösen will. Daran führt kein Weg vorbei, denn hier hat die Wirtschaft die Nase vorn. Angesichts bestehender Sparzwänge ist aber fraglich, ob das auf Dauer durchzuhalten ist. Möglicherweise sollte man auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen anpacken, insbesondere bestehende Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung verbessern, um den Bundesdienst attraktiver zu machen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

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Letzte Überarbeitung: 2. April 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Frankfurt, 23.05.2012
TVöD-Mehrurlaub:

Tarifvertraglicher Mehrurlaub und Krankheit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2012, 9 AZR 575/10

Berlin, 22.05.2012
Konkurrentenklage:

Mit Konkurrentenklage rechtswidrige Stellenbesetzung verhindert

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2383/11

Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11