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Arbeitsrecht aktuell: 09/221 Kündigung bei Unfall während der Arbeit




Landesarbeitsgericht verneint Verstoß gegen Treu und Glauben

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2009, 3 Sa 74/09

30.11.2009. Wie schwer es für Arbeitnehmer ist, sich gegen eine Kündigung zu wehren, die nicht dem Kündigungsschutz unterliegt, zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2009, 3 Sa 74/09.

von Rechtsanwalt Benjamin Biere, Frankfurt am Main

Kündigung ohne Kündigungsschutz

Kündigungsschutz nach den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) genießt erst, wer mindesten 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist (§ 1 Abs. 1 KschG). Danach ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zwar mitnichten unmöglich. Unterfällt ein Arbeitnehmer jedoch dem KSchG, hat er die Möglichkeit, die Kündigung im Kündigungsschutzverfahren auf ihre soziale Rechtfertigung hin überprüfen zu lassen.

Vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit ist eine ordentliche Kündigung hingegen grundsätzlich jederzeit ohne besonderen Grund möglich. Allerdings hat der Arbeitgeber auch hier gewisse Grenzen zu beachten. Rechtlicher Maßstab für die Wirksamkeit einer Kündigung ist dabei vor allem § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der das allgemeine Verbot treuwidrigen Verhaltens enthält und nach dem nach der Rechtssprechung auch eine treuwidrige Kündigung unwirksam ist.

Allerdings kommt es höchst selten vor, dass eine Kündigung als treuwidrig eingestuft wird (zur ähnlichen Situation bei der Kündigung im Kleinbetrieb: Arbeitsrecht aktuell 09/215). Insbesondere achten die Gerichte darauf, dass der Ausnahmecharakter des § 242 BGB gewahrt bleibt und kein dem KSchG angeglichenes Schutzniveau erzeugt. Es geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen, auf sachfremden Motiven beruhenden oder sogar diskriminierenden Kündigungen zu schützen. Der Vorwurf der Treuwidrigkeit scheidet dagegen in aller Regel aus, wenn es einen irgendwie einleuchtenden Grund für die Rechtsausübung gibt.

Das gilt erst recht, wenn ein Grund vorliegt, der eine Kündigung auch nach Maßgabe des Kündigungsschutzgesetzes rechtfertigen würde. Welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben ergeben, lässt sich dabei nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden.

Da für den betroffenen Arbeitnehmer § 242 die einzige Chance ist, gegen eine Kündigung vorzugehen, deren Wirksamkeit nicht nach dem KSchG zu beurteilen ist, wird Treuwidrigkeit in einer Vielzahl von Fällen geltend gemacht (und nahezu ebenso häufig verneint). Besonders „beliebt“ ist dabei die Frage, ob eine Kündigung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall und dadurch bedingter Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen wird, rechtmäßig sein kann. Dies wird häufig als besonders ungerecht empfunden: Wer sich verletzt, während er seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber erfüllt, kann dafür nicht noch mit der Kündigung bestraft werden. Im Raum steht dabei zudem der Vorwurf, der Arbeitgeber wolle sich lediglich vor seiner Pflicht drücken, im Krankheitsfall das Entgelt weiter zu zahlen (vgl. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).

Das LAG Bremen hat eine solche Kündigung einmal für treuwidrig gehalten. In einem Fall aus dem Jahre 1985 hatte der Arbeitgeber dem auf der Arbeit verunglückten Arbeitnehmer die Kündigung im Krankenhaus übergeben. Und zwar unmittelbar vor der anstehenden Operation. Das war sogar nach der sonst bezüglich des § 242 BGB sehr zurückhaltenden Rechtsprechung zu viel. Zumal es keinen einleuchtenden Grund gab, die im Übrigen rechtmäßige Kündigung nicht später zu übergeben.

Ansonsten aber begründet der Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall so gut wie nie die Treuwidrigkeit einer Kündigung. In einer aktuellen Entscheidung hat das LAG Schleswig-Holstein diese Tendenz der Rechtsprechung bestätigt (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2009, 3 Sa 74/09).

Der Fall des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein: Gerüstbauhelfer erhält nach angeblichem Arbeitsunfall die Kündigung

Der Kläger war als Gerüstbauhelfer bei der Beklagten beschäftigt. Bereits einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, also vor Anwendbarkeit des KSchG, stieß er mit dem Knie gegen einen Eisenriegel und wurde für zunächst zwei Wochen arbeitsunfähig krank geschrieben. Ob es sich dabei um einen unverschuldeten Arbeitsunfall handelte oder ob der Arbeitnehmer die Verletzung grob fahrlässig selbst verschuldet hatte, ließ sich nicht klären. Der Arbeitgeber übergab daraufhin eine außerordentliche Kündigung, gegen die sich der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht zur Wehr setzte.

Er hatte damit zwar teilweise Erfolg, allerdings wurde lediglich die außerordentliche in eine ordentliche Kündigung umgewandelt. In der Berufung gegen dieses Urteil machte der Arbeitnehmer vor dem LAG geltend, die Kündigung verstoße gegen Treu und Glauben.

Sie sei lediglich ausgesprochen worden, um Entgeltfortzahlungskosten zu sparen und insbesondere im Hinblick darauf, dass sie im Zusammenhang mit dem (angeblichen) Arbeitsunfall erfolgt sei, treuwidrig.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein: Kündigung ist trotz Arbeitsunfall nicht treuwidrig

Das LAG bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitsausfall infolge der Verletzung reichte als sachlicher Kündigungsgrund aus. Allein, dass die Kündigung im Zusammenhang mit einem möglichen Arbeitsunfall ausgesprochen wurde, mache sie weder willkürlich noch treuwidrig. Der Vorwurf, dass es lediglich darum ging, Entgeltfortzahlungskosten zu sparen, ließ sich im vorliegenden Fall nicht machen, denn der Arbeitgeber hatte das Entgelt weiter gezahlt. Außerdem, so das Gericht weiter, sei der Arbeitnehmer insoweit durch die Vorschrift des § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) abgesichert.

Die Entscheidung ist nach den Umständen des Einzelfalles richtig. Ob es sich überhaupt um einen Arbeitsunfall handelte war gar nicht geklärt, der insoweit beweispflichtige Arbeitnehmer konnte dies nicht nachweisen. Zudem gibt es keinen überzeugenden Grund dafür, dass allein der Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall eine Kündigung treuwidrig machen sollte. Auch, dass der Kündigungsschutz außerhalb des KSchG nur einen Mindeststandart gewährleisten kann, ist richtig. Insoweit ist die gesetzgeberische Entscheidung eindeutig: Besondere Kündigungsgründe muss der Arbeitgeber erst nach sechs Monaten haben. Dies ist auch gerechtfertigt, denn vorher, während der Probezeit, muss es dem Arbeitgeber wegen seiner nach Art 12 Grundgesetz geschützten unternehmerischen Freiheit grundsätzlich möglich sein, zu kündigen, weil er den Arbeitnehmer für nicht geeignet hält oder eben, weil der Arbeitnehmer ausfällt und seine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann. Einen „Bestandschutz“ nach dem KSchG muss sich der Arbeitnehmer wenigsten über sechs Monate „verdienen“. Insbesondere der Verweis auf den § 8 EFZG macht verständlich, wieso die Kündigung aufgrund eines Arbeitsunfalls selten bis nie treuwidrig ist: § 8 Abs. 1 S. 1 erhält nämlich den Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch „wenn der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt“. Damit wird zum einen schon vom Gesetz verhindert, dass allein wegen der Entgeltfortzahlungspflicht gekündigt wird: die Kündigung beseitigt diese nämlich gar nicht. Zum anderen wird deutlich, dass der Gesetzgeber eine Kündigung aus Anlass von Arbeitsunfähigkeit – und Arbeitsunfälle sind kein ausgefallener Grund für Arbeitsunfähigkeit - grundsätzlich für möglich hält.

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Letzte Überarbeitung: 3. Mai 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10