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Kurzarbeitergeld für die Kölner Haie?
16.07.2009. Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Lage, erwägen Arbeitgeber oft betriebsbedingte Kündigungen. Falls die wirtschaftliche Krise aber nur vorübergehend ist, kann das Unternehmen möglicherweise mit Zustimmung des Betriebsrates bzw. der Arbeitnehmer Kurzarbeit einführen, bei der Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld beantragen und so Entlassungen vermeiden.
Dies setzt einen nur vorübergehenden erheblichen und unvermeidbaren Arbeitsausfall voraus, der mindestens ein Drittel der Belegschaft mit jeweils mindestens 10 Prozent des Bruttoentgelts betrifft (§ 170 Drittes Sozialgesetzbuch – SGB III).
Gewährt die Arbeitsagentur auf die Anzeige des Arbeitgebers hin Kurzarbeitergeld, hat dies für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile: Der Arbeitgeber zahlt den Beschäftigten nur noch die Vergütung für die reduzierte Arbeitszeit, die auch auf Null reduziert werden kann. Die Leistungen der Bundesagentur gleichen 60 bis 67 Prozent des Lohnausfalls aus. Die auf diesen Betrag zu zahlenden Sozialabgaben werden dem Arbeitgeber zudem zur Hälfte, ab dem siebten Monat der Kurzarbeit sogar insgesamt ersetzt.
Nicht jede finanzielle Notlage eines Unternehmens erfüllt jedoch die Kriterien für Kurzarbeit. Wirtschaftliche Gründe im Sinne des Gesetzes liegen nämlich nur vor, wenn der Arbeitsausfall durch betriebliche Umstrukturierungen verursacht wird, die auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen ist (§ 170 Abs. 2 SGB III). Branchenübliche, saisonbedingte oder betriebsübliche Gründe werden dagegen ausgenommen. Diese im Prinzip vorhersehbaren Gründe für finanzielle oder betriebliche Probleme fallen in den Risikobereich des Arbeitgebers.
Die Vorteile des Kurzarbeitergeldes wollte auch die Eishockeymannschaft „Kölner Haie“ nutzen. Sie waren wegen hoher Altschulden in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zu allem Übel verpassten sie dann noch - erstmalig seit 28 Jahren - die Playoffs. Das hatte nicht nur sportliche sondern auch finanzielle Folgen, da die Playoffs den Haien normalerweise erhebliche Einnahmen bescheren und für höhere Zuschauerzahlen sorgen.
Die Haie beantragten dafür für die Monate März und April 2009 Kurzarbeitergeld. Denn ohne Teilnahme an den Playoffs, so das Argument, fallen zwei Monate Arbeit weg. Aus Sicht der Haie ist das letztlich auch auf die Finanzkrise zurückzuführen. Denn deshalb seien Zuschauer weggeblieben und den Kölner Haien fehle so das Geld, um gute Spieler zu kaufen. Darauf sei letztlich auch das Scheitern bei den Playoffs zurückzuführen.
Dieser Argumentation schloss sich die Arbeitsagentur nicht an. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der sportliche Misserfolg der Kölner Haie keine Folge des Konjunktureinbruchs ist.
Für den Haie-Geschäftsführer Thomas Eichin ist das eine Ungerechtigkeit: „Die Automobilhersteller bekommen Hilfe, die mittelständischen Unternehmen müssen sehen, wo sie bleiben. Oder besser: Bei den Großen kommt der Bundesadler, bei den Kleinen der Pleitegeier. Das kann es doch nicht sein.“
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Kölner Express online, 29.04.2009, „Haie betteln beim Arbeitsamt“
- Handbuch Arbeitsrecht: Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld
Letzte Überarbeitung: 14. September 2016
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