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Arbeitsrecht aktuell: 08/058 Umsetzung der Entsenderichtlinie in nationales Recht




Erneute Anmahnung einer verbesserten Umsetzung der Entsenderichtlinie

von Rechtsanwalt Lars Reinberg, Köln

30.05.2008. Die Europäische Kommission hat am 03.04.2008 erneut die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, bei der Umsetzung der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Richtlinie 96/71/EG – so genannte „Entsenderichtlinie“) besser zu kooperieren.

Die Entsenderichtlinie bindet die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU und verpflichtet diese, deren Regelungsgehalt in nationales Recht zu transferieren. Die Entsenderichtlinie soll der Herstellung des EU-Binnenmarktes dienen und fußt damit auf Artikeln 47 Abs. 2 und 55 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV).

Die Richtlinie will gewährleisten, dass die Arbeitnehmer, die tatsächlich längere Zeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat für ihre Arbeitgeber tätig werden, nicht zu schlechteren Konditionen arbeiten müssen als vergleichbare Arbeitnehmer des Ziellandes. Regelungsinhalt ist also die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU.

Grundsätzlich gilt nämlich, dass das (Arbeits-)Recht des Mitgliedstaates Anwendung findet, das auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Hat der Arbeitgeber z. B. seinen Sitz in Rumänien und ist auch die Betriebsstätte, von der aus die Arbeitsleistungen erbracht werden sollen, in Rumänien, dann wäre - ohne die Entsendungsrichtlinie – auch dann rumänisches Arbeitsrecht anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für lange Zeit Arbeitsleistungen bei einem Kunden in Deutschland erbringen muss.

Dreh- und Angelpunkt der Entsenderichtlinie ist also die arbeitsrechtliche Gleichstellung der in einen Staat entsandten Arbeitskräfte mit den dort beschäftigten (inländischen) Arbeitnehmern in Bezug auf bestimmte Aspekte der Arbeitsbedingungen, soweit sie in dem Land in das entsandt wird, Gegenstand von Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder von allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind. Insoweit gilt dann das „Bestimmungslandprinzip“, während sonst im EU-Arbeitsrecht das „Herkunftslandprinzip“ gilt.

Art. 3 Abs. (1) der Entsendungsrichtlinie listet die Schutzbereiche auf, in denen auch auf entsandte Arbeitnehmer das Recht des Bestimmungslandes anzuwenden ist. Diese sind:

  1. Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten;
  2. bezahlter Mindestjahresurlaub
  3. Mindestlohnsätze einschließlich der Überstundensätze; dies gilt jedoch nicht für (zusätzliche) betriebliche Altersversorgungssysteme;
  4. Bedingungen für die gewerbliche Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen;
  5. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz;
  6. Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen sowie
  7. die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Anti-Diskriminierungsbestimmungen.

Ausnahmeregeln macht die Richtlinie jedoch für Arbeitnehmer, die nur für wenige Tage zur Montage eines von ihrem Arbeitgeber gelieferten Werkes oder Werksteils entsandt werden (Art. 3 Abs. (2)). oder für solche Arbeitnehmer, die für nicht länger als einen Monat entsandt werden, wobei letztere Ausnahme nicht für Arbeitgeber gilt, die Arbeitnehmer grenzüberschreitend im Rahmen gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit an Kunden überlassen (Art. 3 Abs. (3)).

Es ist im Einzelnen sehr umstritten, ob die Bundesrepublik Deutschland diesen Anforderungen durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) genügt.

Die EU-Kommission hatte bereits im Juni 2007 in dem Schriftstück „Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen – Vorteile und Potentiale bestmöglich nutzen und dabei den Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten.“ Unzulänglichkeiten bei der Durchführung, Anwendung und Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften festgestellt und es sich zur Aufgabe gemacht, diese zu beseitigen. Der neuerliche Appell der Kommission nimmt hierauf Bezug.

Probleme der Umsetzung der Richtlinie werden dabei vor allem bei der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden zwischen den von der Entsendung betroffenen Mitgliedstaaten ausgemacht.

Die diesbezügliche Verwaltungsarbeit müsse insbesondere durch Informationsaustausch verbessert werden. Hierzu soll nunmehr auch das Binnenmarktinformationssystem (Internal Market Information System, IMI) dienen. Auch sei der Zugang hierzu für die entsandten Arbeitnehmer sicherzustellen, die schließlich zur Durchsetzung ihrer Rechte auf leicht zugängliche, verlässliche und aktuelle Informationen zu den Beschäftigungsbedingungen des Ziellandes angewiesen seien.

Letztendlich soll der Austausch von Informationen und von bewährten Verfahren unter den Mitgliedstaaten durch einen in der EU zu bildenden„hochrangig besetzten Ausschuss“ ermöglicht werden.

Nähere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie hier:


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Letzte Überarbeitung: 28. November 2008

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Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

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Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

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Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09