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Kündigung wegen Drohung mit Krankschreibung
Auch die Drohung mit einer Krankschreibung berechtigt aber nicht immer zu einer Kündigung. Denn in jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob eine Abmahnung nicht ausgereicht hätte, um den Arbeitnehmer wieder "in die Spur zu bringen". Dann wäre eine Kündigung „unverhältnismäßig“ und damit unwirksam. Ein vom Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschiedener Fall zeigt, dass dem Arbeitgeber eine Abmahnung auch bei angekündigtem Krankmachen zuzumuten ist, wenn der Arbeitnehmer schon lange beschäftigt ist (Urteil vom 11.03.2011, 9 Sa 692/10).
Ein Gerüstbauer hatte die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung erhalten, weil er samstags nicht arbeiten wollte und seinem Chef daher sagte: „... oder ist es dir lieber, wenn ich mich krank melde?“. Anders als das Arbeitsgericht Kaiserslautern (Urteil vom 16.11.2010, 8 Ca 1094/10) meinte das LAG, dass eine Abmahnung ausgereicht hätte, weil das Arbeitsverhältnis über 31 Jahre störungsfrei bestanden hatte und der Gerüstbauer mit knapp 50 Jahren kaum einen anderen Job finden würde.
Fazit: Seit dem Emmely-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09) ist immer zu bedenken, dass der Arbeitnehmer durch eine lange beanstandungsfreie Tätigkeit ein großes „Vertrauenskapital“ erworben ist, das durch eine einmalige und untypische Verfehlung nicht auf einen Schlag zerstört wird - auch wenn die Verfehlung eigentlich "ziemlich krass" ist. Daher genügt nach über 30jähriger Beschäftigung auch ein angekündigtes Krankmachen nicht immer für eine Kündigung.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.03.2011, 9 Sa 692/10
- Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Webseite)
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09 ("Emmely")
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung und Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/116 LAG Berlin: Fristlose Kündigung wegen Diebstahls am Arbeitsplatz
- Arbeitsrecht aktuell: 10/220 Fristlose Kündigung unwirksam trotz Betruges mit 166 Euro Schaden
- Arbeitsrecht aktuell: 10/136 Emmely arbeitet wieder als Kassiererin.
Letzte Überarbeitung: 24. August 2016
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