HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

02b: Richtlinie 86/378/EWG des Rates vom 24.07.1986 (Richtlinie 86/378/EWG)

Art. 1

Ziel dieser Richtlinie ist die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit, nachstehend »Grundsatz der Gleichbehandlung" genannt.

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