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08a: Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (Richtlinie 2004/38/EG)
Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG
Die Richtlinie 2004/38/EG legt die Bedingungen für das Recht auf Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht (sowohl vorübergehend wie auch dauerhaft) für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen fest. Zudem regelt die Richtlinie die Beschränkungen der genannten Rechte aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit sowie den Status von Personen, die beschäftigt, selbstständig, Studenten oder nicht gegen Bezahlung beschäftigt sind.
Quelle / ©: Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu
Hinweis: Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II
RECHT AUF AUSREISE UND EINREISE
KAPITEL III
AUFENTHALTSRECHT
KAPITEL IV
RECHT AUF DAUERAUFENTHALT
Abschnitt I
Erwerb
Abschnitt II
Verwaltungsformalitäten
KAPITEL V
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN ÜBER DAS AUFENTHALTSRECHT UND DAS RECHT AUF DAUERAUFENTHALT
KAPITEL VI
BESCHRÄNKUNGEN DES EINREISE- UND AUFENTHALTSRECHTS AUS GRÜNDEN DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG, SICHERHEIT ODER GESUNDHEIT
KAPITEL VII
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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