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21/014a Ei­ni­gungs­stel­le für ein co­ro­nabe­ding­tes Be­suchs­kon­zept im Kran­ken­haus

Der Be­triebs­rat ei­nes Kran­ken­hau­ses hat bei der Aus­ge­stal­tung ei­nes Be­suchs­kon­zepts ein Mit­be­stim­mungs­recht: Lan­des­ar­beits­ge­richt Köln, Be­schluss vom 22.01.2021, 9 TaBV 58/20
Krankenhaus

24.02.2021. Um der Aus­brei­tung des Co­ro­na­vi­rus ent­ge­gen­zu­kom­men und ih­re Pa­ti­en­ten zu schüt­zen, ha­ben vie­le Kran­ken­häu­ser wäh­rend der Co­ro­na-Pan­de­mie ein Be­suchs­kon­zept aus­ge­ar­bei­tet.

Da­zu ge­hört bei­spiels­wei­se ein Sys­tem zur Do­ku­men­ta­ti­on des Zu­tritts und Auf­ent­halts be­triebs­frem­der Per­so­nen auf dem Kli­nik­ge­län­de.

Be­steht in dem Kran­ken­haus ein Be­triebs­rat, hat die­ser ge­ge­be­nen­falls ein In­ter­es­se, bei der Aus­ge­stal­tung ei­nes sol­chen Kon­zepts mit­zu­wir­ken. Dem Be­triebs­rat steht auch ein sol­ches Mit­be­stim­mungs­recht aus § 87 Abs.1 Nr.7 Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz zu, so das Lan­des­ar­beits­ge­richt Köln in sei­nem Be­schluss vom 22.01.2021, 9 TaBV 58/20.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ent­schei­dung fin­den Sie hier: Up­date Ar­beits­recht 04|2021 LAG Köln: Mit­be­stim­mung des Be­triebs­rats bei der Um­set­zung ei­nes Be­su­cher­kon­zepts im Kran­ken­haus.

Letzte Überarbeitung: 20. Juli 2021

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