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LAG Köln, Ur­teil vom 19.07.2006, 7 Sa 139/06

   
Schlagworte: Diskriminierung: Sexuelle Neigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 7 Sa 139/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.07.2006
   
Leitsätze:

1. § 13 des Versorgungstarifvertrags der Deutschen Welle (VTV), welcher im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung dem "überlebenden Ehegatten" eine "Witwen- und Witwerrente" zubilligt, ist auf eingetragene Lebenspartner nicht entsprechend anwendbar.

2. Ein Verstoß gegen die Richtlinie 2000/78/EG (Juris: EGRL 78/2000) (Diskriminierung wegen der sexuellen Identität) liegt insoweit nicht vor.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn
   

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