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EuGH, Ur­teil vom 16.07.2015, C-222/14 - Maist­rel­lis

   
Schlagworte: Elternzeit, Diskriminierung: Geschlecht
   
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-222/14
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.07.2015
   
Leitsätze: Die Bestimmungen der Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub in der durch die Richtlinie 97/75/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 geänderten Fassung und der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der einem Beamten das Recht auf Elternurlaub vorenthalten wird, wenn seine Ehegattin nicht erwerbstätig ist oder keinerlei Berufstätigkeit ausübt, es sei denn, sie kann wegen einer schweren Erkrankung oder Verletzung den Erfordernissen der Kinderbetreuung nicht nachkommen.
Vorinstanzen: Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland)
   

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