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EuGH, Ur­teil vom 11.04.2013, C-290/12 - Del­la Roc­ca

   
Schlagworte: Befristung: EU-Recht, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Zeitarbeit
   
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-290/12
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 11.04.2013
   
Leitsätze:

Die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und die am 18. März 1999 geschlossene Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang dieser Richtlinie sind dahin auszulegen, dass sie weder auf das befristete Arbeitsverhältnis zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Leiharbeitsunternehmen noch auf das befristete Arbeitsverhältnis zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem entleihenden Unternehmen anwendbar sind.

Vorinstanzen:
   

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