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LAG Hes­sen, Ur­teil vom 09.05.2014, 3 Sa 686/13

   
Schlagworte: Urlaubsanspruch, Altersdiskriminierung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hessen
Aktenzeichen: 3 Sa 686/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.05.2014
   
Leitsätze:

Jahresurlaubsanspruch d. Kläg. beläuft sich auf 30 Tage nach Anlage 1b zu MTV UKGM und kein erhöhter Urlaubsanspruch d. Kläg. unter dem Gesichtspunkt "Anpassung nach oben" wegen Unwirksamkeit von § 5 Abs. 1 HUrlVO.

§ 5 Abs. 1 HUrlVO ist wirksam, soweit die Vorschriften für über 50-jährige Beschäftigte 3 Urlaubstage mehr vorsieht. Diese Differenzierung ist gerechtfertigt, weil sie dem Schutz älterer Beschäftigter dient, sie gleicht deren erhöhtes Erholungsbedürfnis und ihre längere Regenerationszeit aus.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 22.03.2013, 10 Ca 359/12,
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2016, 9 AZR 659/14
   

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