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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 02.12.2020, 15 Sa 964/20

   
Schlagworte: Karenzentschädigung, Variable Vergütung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 15 Sa 964/20
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 02.12.2020
   
Leitsätze: Variable Entgeltbestandteile sind bei der Bemessung der Karenzentschädigung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie zu den zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen gemäß § 74 Abs. 2 HGB zu zählen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Leistungszeitraum für diese Vergütungsbestandteile schon zuvor endete.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 25.06.2020, 38 Ca 936/20
   

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