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BAG, Be­schluss vom 13.03.2012, 1 ABR 78/10

   
Schlagworte: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Betriebsvereinbarung, Betriebliches Eingliederungsmanagement
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 ABR 78/10
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 13.03.2012
   
Leitsätze: Für die Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gibt § 84 Abs. 3 Satz 1 SGB IX den Begriff der Arbeitsunfähigkeit zwingend vor. Dieser ist einer Ausgestaltung durch die Betriebsparteien nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht zugänglich.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 15.04.2010, 42 BV 17459/09
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.09.2010, 25 TaBV 1155/10
   

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