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BAG, Ur­teil vom 27.07.1961, 2 AZR 255/60

   
Schlagworte: Chefarzt, Chefarztvertrag, Arbeitnehmer, Weisungsrecht
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 255/60
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 27.07.1961
   
Leitsätze:

1. Daß der Chefarzt eines Krankenhauses oder einer Abteilung eines Krankenhauses bei seiner rein ärztlichen Tätigkeit, dh bei der Behandlung der Patienten, eigenverantwortlich und an Weisungen des Krankenhausträgers nicht gebunden ist, schließt nicht aus, daß sein Beschäftigungsverhältnis dennoch ein Arbeitsverhältnis sein kann. Ein Arbeitsverhältnis ist es dann, wenn der Chefarzt im übrigen im wesentlichen weisungsgebunden und damit vom Krankenhausträger persönlich abhängig ist.

2. Es ist kein unzulässiger Ausforschungsbeweis, wenn eine Partei eine Tatsache unter Beweis stellt, die sie zwar nicht unmittelbar weiß und auch gar nicht wissen kann, aber auf Grund anderer ihr bekannter Tatsachen vermuten darf.

Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 28.04.1960, Sa 809/59 III
   

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