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BAG, Ur­teil vom 28.05.1998, 2 AZR 549/97

   
Schlagworte: Fragerecht des Arbeitgebers, Stasi, Anfechtung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 549/97
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 28.05.1998
   
Leitsätze:

1. Die wahrheitswidrige Beantwortung der Frage nach einer Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR kann bei einer Einstellung in den öffentlichen Dienst unter Umständen die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen einer arglistigen Täuschung gemäß §§ 123, 142 BGB rechtfertigen.

2. Die Anfechtung ist jedoch ausgeschlossen ( § 242 BGB), wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung nicht mehr beeinträchtigt ist (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - BAG 75, 77, 86 = AP Nr. 38 zu § 123 BGB).

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hamburg
Landesarbeitsgericht Hamburg
   

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