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BAG, Ur­teil vom 19.06.2012, 1 AZR 775/10

   
Schlagworte: Streik, Schadensersatz, Warnstreik
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 AZR 775/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.06.2012
   
Leitsätze:

Wechselt ein Unternehmen innerhalb eines Arbeitgeberverbands wäh­rend laufender Tarifverhandlungen wirksam von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine OT-Mitgliedschaft, kann die Gewerkschaft grundsätzlich nicht mehr zur Durchsetzung ausschließlich verbands­bezogener Tarifforderungen zu einem Warnstreik in diesem Unter­nehmen aufrufen, wenn sie über den Statuswechsel rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Arbeitskampfmaßnahme unterrichtet wurde.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 7.01.2010 - 33 Ca 14015/09
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2010 - 8 Sa 446/10
   

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