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BAG, Ur­teil vom 22.05.2014, 8 AZR 1069/12

   
Schlagworte: Betriebsübergang, Öffentlicher Dienst, Jobcenter
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 8 AZR 1069/12
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.05.2014
   
Leitsätze: Kommt es - wie bei der Arbeitsvermittlung - im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft an, ist die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit anzunehmen, wenn nicht nur die betreffende Tätigkeit, sondern auch ein nach Zahl und Sachkunde wesentlicher Teil des Personals übernommen wird.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Göttingen, Urteil vom 28.9.2011 - 4 Ca 210/11 Ö
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 1.11.2012 - 4 Sa 1528/11
   

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