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BVerfG, Be­schluss vom 11.07.2006, 1 BvL 4/00

   
Schlagworte: Tariftreueregelung
   
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 1 BvL 4/00
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 11.07.2006
   
Leitsätze:

1. Bei strittiger gemeinschaftsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Rechtslage gibt es keine feste Rangfolge unter den vom Gericht gegebenenfalls einzuleitenden Zwischenverfahren (Vorabentscheidung nach Art. 234 EG und Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG).

2. Die Tariftreueregelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 VgG Bln berührt das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht und verletzt nicht das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG.

Vorinstanzen: Bundesgerichtshof
   

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