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BAG, Be­schluss vom 06.01.2015, 6 AZB 105/14

   
Schlagworte: Revision, Nichtzulassungsbeschwerde
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZB 105/14
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 06.01.2015
   
Leitsätze: Lässt das Landesarbeitsgericht in dem Beschluss, der die Berufung als unzulässig verwirft, die Revisionsbeschwerde nicht zu, ist hiergegen nach § 77 Satz 1 ArbGG die Nichtzulassungsbeschwerde nicht statthaft.
Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.09.2014, 4 Sa 23/14
   

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