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BVerfG, Ur­teil vom 01.12.2009, 1 BvR 2857/07

   
Schlagworte: Arbeitszeit, Ladenöffnungszeiten, Sonntagsarbeit
   
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 1 BvR 2857/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 01.12.2009
   
Leitsätze:

1. Die aus den Grundrechten - hier aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG - folgende Schutzverpflichtung des Gesetzgebers wird durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG konkretisiert.

2. Die Adventssonntagsregelung in § 3 Abs. 1 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes steht mit der Gewährleistung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen nicht in Einklang.

Vorinstanzen:
   

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