HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT AKTUELL

20/052b In­for­ma­tio­nen für den Wirt­schafts­aus­schuss des Toch­ter­un­ter­neh­mens

Der Wirt­schafts­aus­schuss ei­nes be­herrsch­ten Un­ter­neh­mens muss nicht über die wirt­schaft­li­chen La­ge des Mut­ter­un­ter­neh­mens un­ter­rich­tet wer­den: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Be­schluss vom 17.12.2019, 1 ABR 35/18
Betriebsratsbüro Betriebsratsbeschluss

15.04.2020. Der Wirt­schafts­aus­schuss in grö­ße­ren Be­trie­ben be­rät Be­triebs­rat und Un­ter­neh­men über die wirt­schaft­li­chen An­ge­le­gen­hei­ten des Un­ter­neh­mens. Da­für kann er Aus­künf­te und Un­ter­la­gen ver­lan­gen, um sich über die wirt­schaft­li­che La­ge des Un­ter­neh­mens zu in­for­mie­ren.

Pro­ble­ma­tisch wird es je­doch, wenn nur das Toch­ter­un­ter­neh­men ei­nen Wirt­schafts­aus­schuss hat, das be­herrsch­te Un­ter­neh­men je­doch stark mit dem Mut­ter­un­ter­neh­men ver­bun­den ist.

Hier kann auch die wirt­schaft­li­che La­ge des be­herr­schen­den Un­ter­neh­mens für den Wirt­schafts­aus­schuss ei­ne wich­ti­ge In­for­ma­ti­on sein. Frag­lich ist da­her, ob der Wirt­schafts­aus­schuss auch über die­se In­for­ma­tio­nen zu un­ter­rich­ten ist.

Nein, so das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) in ei­ner ak­tu­el­len Ent­schei­dung: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Be­schluss vom 17.12.2019, 1 ABR 35/18.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ent­schei­dung fin­den Sie hier: Up­date Ar­beits­recht 08|2020 BAG: Kei­ne In­for­ma­ti­on des Wirt­schafts­aus­schus­ses über die wirt­schaft­li­che La­ge der Kon­zern­mut­ter.

Letzte Überarbeitung: 5. November 2021

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Bewertung:

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 

Für Personaler, betriebliche Arbeitnehmervertretungen und andere Arbeitsrechtsprofis: "Update Arbeitsrecht" bringt Sie regelmäßig auf den neusten Stand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Informationen zu den Abo-Bedingungen und ein kostenloses Ansichtsexemplar finden Sie hier:

Alle vierzehn Tage alles Wichtige
verständlich / aktuell / praxisnah

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de