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Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist
21.09.2022. Enthält ein Arbeitsvertrag eine sogenannte Ausschlussklausel, wonach Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen und ansonsten verfallen, handelt es sich in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Ausschlussklauseln werden von den Gerichten oft streng auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, weil sie z.B. vorsätzliche Schäden nicht ausschließen dürfen. Auch darf bei der Haftung für vorsätzliche Schäden nach § 202 BGB die Verjährung nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden.
Dieser hohe Maßstab gilt jedoch nicht für Ausschlussfristen, die für ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage eines Tarifvertrages gelten. In diesen Fällen sind die Vorschriften des BGB über die Kontrolle von Vertragsklauseln nicht anwendbar. Dies hat nun auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem Urteil vom 10.08.2022, 10 Sa 94/21, bestätigt.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 19|2022 vom 21.09.2022 LAG Baden-Württemberg: Auslegung tarifvertraglicher Ausschlussfristen
Letzte Überarbeitung: 23. September 2022
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