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Arbeitsrecht aktuell: 10/067 Arbeitsgerichtsgesetz - Basiskommentar




von Thomas Lakies

Bund-Verlag

08.04.2010. Das Arbeitsgerichtsgesetz regelt das Verfahrensrecht bei der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hierzu zählt insbesondere das Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie das Einigungsstellenverfahren.

Richter am Arbeitsgericht Thomas Lakies hat hierzu einen Basiskommentar verfasst, der im Folgenden vorgestellt wird. 

Thomas Lakies: Arbeitsgerichtsgesetz - Basiskommentar Bund-Verlag, 1.Auflage (27.10.2009) 454 Seiten; 39,90 Euro

Besprechung von: Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Rechtsanwalt Sebastian W. Kreuziger, Berlin

Übersichtlicher Aufbau

Ende 2009 erschien ein neuer "Basiskommentar" im Bund-Verlag, und zwar zum Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Verfasser ist ein Berliner Richter am Arbeitsgericht, Thomas Lakies. Für rund 40 Euro möchte der Autor auf knapp 450 Seiten dem Leser die wesentlichen verfahrensrechtlichen Probleme der Arbeitsgerichtsbarkeit kompakt und eingängig näher bringen.

Das Werk folgt dem üblichen Aufbau: Dem Inhaltsverzeichnis, das sowohl einen Überblick über den Inhalt des Kommentars als auch des Arbeitsgerichtsgesetzes liefert, folgt ein Abkürzungsverzeichnis, ein auf die wesentliche Kommentarliteratur beschränktes Literaturverzeichnis, die Kommentierung des ArbGG sowie abschließend ein ausführliches Stichwortverzeichnis.

Zu Recht legt der Autor den Schwerpunkt seiner Kommentierung auf die Darstellung des praktisch bedeutsamen Urteils- und Beschlussverfahrens in erster Instanz sowie auf das Einigungsstellenverfahren ohne Einschaltung des Gerichts.

Klare, präzise Kommentierung

Die Kommentierung besticht durch klare, präzise Formulierungen und eine sehr gut lesbare Gestaltung. Die jeweilige Fachterminologie und die wesentlichen Stichworte sind fett hervorgehoben und erlauben damit eine schnelle Orientierung. Ganz im Sinne des Konzeptes eines Basiskommentars beschränkt sich der Autor bei der Kommentierung der jeweiligen Paragrafen auf die Darstellung ihrer wesentlichen Grundzüge, Bezüge zu anderen Normen sowie die überwiegende Rechtsprechung.

Da das ArbGG oft auf Regelungen der Zivilprozessordnung verweist, erscheint es auf den ersten Blick als Nachteil, dass die in Bezug genommenen Normen nicht mit abgedruckt wurden. Lakies kompensiert dies jedoch durch Inbezugnahmen im Fließtext und hält damit den Umfang des Buches in sinnvollen Grenzen.

Vorbildlich ist die Zitierung der Rechtsprechung. Stets ist das jeweilige Aktenzeichen angegeben, was die weitere Recherche in Datenbank enorm erleichtert. Hier haben einige der bereits etablierten Standardwerke noch Nachholbedarf.

Angenehm knappe Darstellung

Die angenehm knappe Darstellung darf den Leser im Übrigen nicht dazu verführen, die Ausführungen als abschließende Information zu verstehen. Da allein die "überwiegende" Rechtsprechung in Bezug genommen wird, kann es im Einzelfall durchaus sein, dass der in einem konkreten Fall zuständige Instanzenzug einer anderen Auffassung folgt.

Vereinzelt führt die Vereinfachung der Darstellung dazu, dass umstrittene Fragen nicht als solche dargestellt werden. Als Beispiel hierfür mag die taktisch bedeutsame Frage dienen, ob das Gericht im Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG an den vom Antragsteller vorgeschlagenen Vorsitzenden der vom Gericht zu besetzenden Einigungsstelle gebunden ist. Das ist zwischen den letztinstanzlich zuständigen Landesarbeitsgerichten umstritten (siehe hierzu unseren Beitrag Arbeitsrecht aktuell 10/059 Vorsitzender der Einigungsstelle), wird im Kommentar aber als unstreitig dargestellt (§ 98 Rn. 40). Pikanterweise steht die im Kommentar vertretene Rechtsauffassung unter anderem im Widerspruch zur jüngsten Rechtsprechung einiger Kammern des Arbeitsgerichtes Berlin bzw. des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg.

Dieses Detail kann den insgesamt sehr guten Gesamteindruck des Basiskommentars Arbeitsgerichtsgesetz jedoch nicht beeinträchtigen. Das Werk richtet sich in erster Linie an Arbeitnehmer, Betriebsräte und an ehrenamtliche Richter, d.h. an juristische Laien, die mit arbeitsgerichtlichen Prozessen in Berührung gekommen sind. Der Kommentar wird seinem Ziel, solchen Lesern einen Einstieg und eine Orientierungshilfe für Verfahren vor den Arbeitsgerichten zu geben, voll gerecht.

Darüber hinaus eignet sich der Basiskommentar auch für Angehörige der rechtsberatenden Berufe, soweit ihr Schwerpunkt nicht ohnehin auf dem Arbeitsrecht liegt. Für diese bietet das Buch einen nützlichen Überblick über die wesentlichen Besonderheiten des arbeitsrechtlichen Prozessrechtes. Insbesondere die Lektüre der Kommentierung zu §§ 12 und 12a ArbGG (Kosten und Kostentragungspflicht) ist hier zu empfehlen, um Problembewusstsein zu erhalten bzw. zu vertiefen.

Im Ergebnis hält der Basiskommentar Arbeitsgerichtsgesetz, was er verspricht. Die präzise, kompakte Darstellung der wesentlichen Grundzüge des ArbGG ist als überschaubare, klar verständliche Orientierungshilfe uneingeschränkt zu empfehlen.

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Letzte Überarbeitung: 9. August 2010

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München, 16.05.2012
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Lohnuntergrenzen:

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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

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Stuttgart, 12.04.2012
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Berlin, 05.04.2012
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Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10

Hamburg, 12.03.2012
Provision:

Provisionsvorschuss - Rückzahlung auch ohne Vertrag

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2011, 1 Sa 13 a/11

Hannover, 11.03.2012
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