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Arbeitsrecht aktuell: 08/032 Ausbildungsbonus




Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

17.03.2008. In den letzten Jahren hat sich die Ausbildungssituation in den Unternehmen und damit für die potentiellen Auszubildenden kaum verbessert. Nach wie vor warten viele junge Menschen länger als ein Jahr auf einen Ausbildungsplatz. Zu einem hohen Anteil betrifft dies Schulabgänger ohne Abschluss oder mit deutlich unterdurchschnittlichen Zeugnissen. Um diesen Jugendlichen den Einstieg ins Erwerbsleben zu erleichtern bzw. überhaupt zu ermöglichen, hat das Bundeskabinett in Berlin am 20.02.2008 einen Gesetzesentwurf zur Unterstützung der Berufsausbildung für Altbewerber und lernschwache Schüler beschlossen.

Nach dem Entwurf sollen Ausbildungsbetriebe, die zusätzlich einen Ausbildungsplatz schaffen, um „schwer vermittelbaren“ jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, einen Bonus erhalten. Dazu sollen § 421r und § 421s als neue Vorschriften in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eingefügt werden. Der Bonus ist gestaffelt in Höhe von 4.000,00 bis 6.000,00 EUR. Er wird dem Ausbildungsbetrieb gezahlt, der einen zusätzlichen Ausbildungsplatz schafft, um einen Bewerber auszubilden, der sich bereits mindestens seit dem Vorjahr erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Einschränkend gilt dies nur für Bewerber, die einen mittleren Schulabschluss mit höchstens der Abschlussnote ausreichend in den Fächern Deutsch oder Mathematik, einen Hauptschulabschluss, einen Sonderschulabschluss oder keinen Schulabschluss vorweisen. Darüber hinaus werden auch lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Bewerber von der Regelung erfasst. Zudem kann ein Bonus – insoweit als Ermessensleistung - auch für Bewerber mit besseren Abschlüssen gezahlt werden, wenn diese sich bereits seit mehr als zwei Jahren erfolglos um eine Ausbildung bemüht haben.

Das Gesetz soll zum 01.07.2008 in Kraft treten. Begrenzt wird der Zuschuss auf Ausbildungen, die im Zeitraum zwischen dem 01.07.2008 und dem 31.12.2010 beginnen, unabhängig davon, ob der Ausbildungsvertrag schon früher geschlossen wurde. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erwartet man von dieser Maßnahme einen deutlichen Zuwachs an Ausbildungsplätzen. Konkret rechnet man mit etwa 100.000 neuen Lehrstellen bis zum Jahr 2010.Dass es sich hier vor allem um eine sozialpolitische Maßnahme im Sinne einer „Berufseinstiegsbetreuung“ handelt, zeigt die mit dem Gesetzesentwurf weiterhin eingeführte befristete Berufseinstiegsbegleitung. Dieses Modell soll bei der Vorbereitung des Schulabschlusses, der Berufsorientierung sowie Berufswahl unterstützen.

Abgerundet wird das politische Maßnahmenpaket „Jugend – Ausbildung und Arbeit“ durch eine verbesserte Förderung der Zweitausbildung mit Hilfe der Berufsausbildungsbeihilfe. Ob der Ausbildungsbonus letztlich ein ernsthafter Anreiz für Unternehmen ist, benachteiligte Jugendliche auszubilden, bleibt abzuwarten. Im Unterschied zu vielen gesetzlichen Lohnzuschüssen der vergangenen Jahre grenzt der nunmehr geplante Ausbildungsbonus die Zielgruppe der „förderungsbedürftigen jungen Menschen“ sehr genau ein, womit die geförderten Auszubildenden möglicherweise aus der Sicht von Ausbildungsbetrieben nicht attraktiv sein könnten.

Den Regierungsentwurf finden Sie hier:

Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen


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Letzte Überarbeitung: 9. März 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Berlin, 05.04.2012
Unkündbarkeit:

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2012, 7 Sa 2164/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10

Hamburg, 12.03.2012
Provision:

Provisionsvorschuss - Rückzahlung auch ohne Vertrag

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2011, 1 Sa 13 a/11

Hannover, 11.03.2012
Befristung:

Befristeter Arbeitsvertrag und auflösende Bedingung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2011, 7 AZR 6/10